EU-Verordung: Müssen Kunden tatsächlich so umfassend informiert werden?

Die neue EU-Verordnung „über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ gilt seit Juli und betrifft alle Personen, die Dienstleistungen erbringen, also auch für alle Handwerksbetriebe. Wesentlicher Inhalt der Vorschrift ist die Pflicht, Kunden umfassend zu informieren. Neben den üblichen Angaben zum Unternehmen zählen auch Informationen zur Preisgestaltung dazu.

EU-Verordung: Müssen Kunden tatsächlich so umfassend informiert werden?

Viele Handwerker empfinden das als übertriebenen bürokratischen Aufwand, der für Kunden keinen Nutzen bringt.


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