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Die private Nutzung von Firmen- oder Geschäftswagen wird steuerlich erfasst. Dies geschieht entweder mit der Ein-Prozent-Methode oder Sie greifen auf die Fahrtenbuch-Methode zurück. Wer die tatsächlichen Fahrten mit einem Fahrtenbuch belegen will, muss es ordnungsgemäß führen.

Fuhrparkmanagement Tachografenpflicht: Bußgelder vermeiden

Die sogenannte Handwerker-Regelung befreit die Betriebe meist von der Pflicht, in Firmenfahrzeugen bis 7,5 Tonnen einen digitalen Tachografen zu führen. Greifen die Ausnahmen nicht mehr, zieht es einen Rattenschwanz an verbindlichen Aufgaben nach sich. › mehr
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Digitales Fahrtenbuch Ein Stecker genügt

Der Fahrtenbuch-Stecker der Firma Vimcar protokolliert jede Autofahrt, egal ob dienstlich oder privat. Da die Daten per App kategorisiert werden können, gilt das System als rechtssicheres elektronisches Fahrtenbuch. › mehr

Firmenfahrzeug Fahrtenbücher richtig und einfach führen: so geht’s!

Das Führen eines Fahrtenbuches gehört in Deutschland in der Regel zum täglichen Standard eines Firmenwagen-Nutzers. Besonders beliebt ist dieses jedoch nicht. Aus Zeitmangel, Angst vor Fehlern oder aufgrund des bürokratischen Mehraufwands retten sich Firmenwagen-Nutzer oftmals in die vermeintlich günstigere 1-Prozent-Regelung. › mehr

Gericht: Fahrtenbuchauflage für 31 Firmen-Pkw

Kann ein Handwerker für seine Firmenfahrzeuge nach einem Verkehrsverstoß der Bußgeldstelle nicht den verantwortlichen Fahrzeugführer nennen, muss er damit rechnen, künftig für sämtliche Firmen-Pkw Fahrtenbuch führen zu müssen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. › mehr

Neues Urteil zum Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss nicht im Original vorliegen, ein nachträglich ausgedrucktes kann ebenso ordnungsgemäß sein. Wann genau das der Fall ist, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg kürzlich entschieden. › mehr
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Firmenwagen Legen Sie ein Fahrtenbuch an

Viele selbständige Einzelunternehmer haben in ihrem betrieblichen Fuhrpark mehrere Fahrzeuge. Das Finanzamt kann dann grundsätzlich für jeden Firmenwagen einen privaten Nutzungsanteil ansetzen. Doch seit Jahresanfang dürfen Sie das Gegenteil beweisen. › mehr