Schadenmanagement Unfall mit dem Firmenwagen: So minimieren Chefs ihr Risiko – und kommen schneller an ihr Geld

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Unfälle mit dem Firmenwagen passieren – sogar recht regelmäßig. Meist sind es kleinere Schrammen und Dellen. Dennoch können die entstehenden Kosten, der Ausfall des Kfz und die drohende Prämienerhöhung durch den Versicherer den Betrieb schwer belasten. Wie Unternehmer ihr Risiko minimieren und im Schadenfall schneller an ihr Geld kommen. Plus: Welche Rechte Sie als Unfallopfer haben und wie der richtige Kaskoschutz für E-Autos aussieht. Mit Leistungs- und Tarifübersicht.

Viele Fotos von den Fahrzeugen, der Endstellung auf der Fahrbahn, und den örtlichen Gegebenheiten sind wichtig!
Viele Fotos von den Fahrzeugen, der Endstellung auf der Fahrbahn, und den örtlichen Gegebenheiten sind wichtig! Je besser die Datenlage, umso eher kann dem Geschädigten geholfen werden. - © Laymanzoom - stock.adobe.com

Wenn die Zahl der Autounfälle im Betrieb zunimmt, ist der Unternehmer in Not: Aufträge können nicht rechtzeitig erledigt werden, es drohen Konventionalstrafen. Zudem verabschieden sich Kunden und künftige Aufträge bleiben aus. Hinzu kommt der Ärger mit dem Unfallgegner. Und auch die Schadenregulierung kostet. Und zwar nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld, wenn der Versicherer ankündigt, die Prämien anzupassen.

Kfz-Versicherung: Hohe Prämienanpassungen

Derzeit stehen die Autoversicherer mit dem Rücken zur Wand. Sie müssen die Prämien stark erhöhen, um die Inflation auszugleichen. „Zu Jahresbeginn wurden die Prämien im Schnitt lediglich um 2,3 Prozent marktweit angepasst“, weiß Marco Morawetz vom Versicherer Gen Re aus Köln. „Das ist nicht auskömmlich für die Autoversicherung und wird die Inflation nicht aus­gleichen“, klagt er. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt 2022 bei 7,9 Prozent - und erhöht statistisch sogar die Schadenhäufigkeit: „Der Grund ist, dass durch die höheren Reparaturkosten die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung öfter überschritten wird. Die Versicherer müssen also öfter zahlen“, erläutert Doris Peter von der HDI Versicherung. Damit die Assekuranz ihre Verluste ausgleichen kann, würden die Prämien über die Inflationsraten ­erhöht.

Kfz-Versicherung: E-Autos besonders betroffen

Den Besitzern von E-Autos könnten besonders hohe Prämienanpassungen drohen. Denn die Versicherer fahren in der Vollkaskoversicherung für E-Autos aktuell ein Minus von über 19 Prozent ein. In der Teilkaskoversicherung beträgt das Minus über sechs Prozent. Mit jedem Schaden, den ein Betrieb meldet, steigt das Risiko einer Kündigung oder satten Prämienanhebung.

Praxisfall: Wie ein Handwerksbetrieb seine Schäden begrenzt

„Selbst verschuldete Unfälle und Parkrempler waren anfänglich bei uns keine Seltenheit“, erzählt Joshua Herzmann, Geschäftsführer der Goodlife Gebäudetechnik GmbH aus Montabaur. Der Handwerksbetrieb, der unter anderem Renovierungen und Innenausbau anbietet, installiert auch Wärmepumpen. Daher sind seine rund 50 Mitarbeiter ständig auf Achse. Die Firmenwagen­flotte umfasst bereits 40 Fahrzeuge.
Doch angesichts der sich häufenden selbst verursachten Kleinschäden hat Dennis Sturm von der STC Versicherungsmakler GmbH - er ist der Versicherungsmakler von Herzmann - ihm bereits einmal die „gelbe Karte“ gezeigt. „Die Warnung war wichtig. Sonst kriegen wir irgendwann die rote Karte“, schmunzelt Jeanette Jung, Kundenbetreuerin bei Goodlife.

Bei der Flottenversicherung wird die Prämienhöhe jedes Versicherten anhand der sogenannten Schadenquote ermittelt. Sie errechnet sich aus dem Schadenaufwand der letzten Jahre. Steigt er stark an, wird die Kfz-Versicherung meist deutlich teurer. Daher hat sich Herzmann nach vielen Diskussionen in der Belegschaft dazu entschlossen, die Car-Policy für alle Firmenwagen zu ändern. Künftig müssen die Fahrer die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung in Höhe von 300 Euro aus eigener Tasche tragen, wenn sie einen Unfall selbst verschulden. „Das hat gewirkt“, freut sich Herzmann. Der Firmenwagen werde nun eher wie das eigene Auto behandelt. Derzeit diskutiert er mit seiner Belegschaft ein Bonus-Malus-System einzuführen. Auch dies war eine Anregung seines Versicherungsmaklers. „Wir wollen dann Fahrer belohnen, die längere Zeit vollkommen unfallfrei bleiben“, erklärt Herzmann.

Unfall: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Unfälle passieren natürlich trotzdem. Bester Tipp: Im Fall der Fälle einen kühlen Kopf bewahren.

Der schwerste Fehler am Unfallort ist die Unfallflucht. Auch wenn Bundesjustizminister Marco Buschmann sie „entkriminalisieren“ will, bleibt sie verboten. So sollen sich Autofahrer, die sich vom Unfallort entfernen, künftig nur noch einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Derzeit ist es eine Straftat. Doch ob und wann die Reform kommt, ist offen. Die Strafe für ein Verlassen des Unfallorts: Mindestens eine Geldstrafe, oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. „Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden“, informiert Jan Lukas Kemperdiek, Fachanwalt für Verkehrs-, Versicherungs- und Medizinrecht aus Hagen.

Eine Unfallflucht liegt schon dann vor, wenn man sich weiter als nötig von der Unfallstelle entfernt. Wer nach dem „Knall“ noch ums nächste Häusereck fährt, riskiert eine Anzeige. Unfall heißt also vor Ort warten. Als „angemessene“ Wartezeit reichen vormittags in der Innenstadt rund 15 Minuten. Zu anderen Zeiten und an anderen Orten sind es eher 30 Minuten. Ist die Wartezeit abgelaufen, muss der Verursacher den Unfall unverzüglich anzeigen. Was unverzüglich bedeutet, erklärt Kemperdiek so: „Es empfiehlt sich, nach dem anstehenden Termin zur nächsten Polizeiwache zu fahren und dort den Unfall anzuzeigen.“ Eine Anzeige mehrere Tage später reiche nicht aus.

Ist die Polizei dann vor Ort, gilt als goldene Regel: Keine Angaben zum Unfall machen – auch kein Schuldeingeständnis. Das gilt auch dann, wenn man von den Beamten als Beschuldigter belehrt wird. „Ihr Verkehrsanwalt wird es Ihnen danken“, sagt Jurist Kemperdiek. Denn häufig ist die Haftung gar nicht so eindeutig, wie sie scheint. „Es zeigt sich auch, dass Polizeibeamte regelmäßig die Haftung falsch bewerten“, so Kemperdiek. Er rät, einen Unfallfragebogen im Handy zu haben. Dann vergisst man in der Aufregung keine wesentlichen Details. Gut ist es auch, viele Fotos vom Unfall aus verschiedenen Perspektiven zu machen.

Checkliste: Am Unfallort

Wer ist schuld – und wer zahlt was? Um ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen zu verhindern, ist professionelles Verhalten am Unfallort wichtig. Die folgenden Regeln sollten Fahrer kennen.

  • Unfallstelle absichern, sich selbst und andere in Sicherheit bringen, wenn nötig Erste Hilfe leisten.
  • Bei kleineren Unfällen sollten Fotos von den beschädigten Fahrzeugen in der Position gemacht werden, in der sie zum Stillstand kamen. Wenn das erledigt ist, muss die Fahrbahn geräumt werden, da sonst weitere Unfälle drohen – übrigens auch ein Bußgeld!
  • Bei größeren Unfällen, insbesondere mit Personenschaden, sollte an der Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei aber nur das verändert werden, was zur Versorgung der Verletzten erforderlich ist.
  • Viele Fotos von den Fahrzeugen, der Endstellung auf der Fahrbahn, und den örtlichen Gegebenheiten sind wichtig! Je besser die Datenlage, umso eher kann dem Geschädigten geholfen werden.
  • Zeugen sind ein wichtiges Beweismittel! Wenn sich also direkt nach dem Unfall Zeugen an der Unfallstelle befinden, sollte man sich deren Namen, die Anschrift und eine Telefonnummer notieren.
  • Keine Schuld einräumen. An der Unfallstelle sollte man, auch bei vermeintlich klarer Haftungslage, nie ein Schuldeingeständnis abgeben. Man hat das Recht zu schweigen.

Digitale Schadensteuerung: Oft zum Nachteil der Versicherten

Die sogenannte Schadensteuerung der Autoversicherung wird immer digitaler. Das klingt modern und einfach. Unfallgeschädigte Handwerker können mit einem Klick wählen, ob sie eine Reparatur oder eine finanzielle Entschädigung wünschen. Wer sich für die zweite Variante entscheidet, soll schon nach wenigen Stunden das Geld erhalten. Notwendige Fotos können per Smartphone-App an die Versicherung übermittelt werden. Aber es ist nicht immer zum Vorteil der Versicherten. „Von dieser Form der Schadenabwicklung rate ich dringend ab“, warnt Marc Herzog, Fachanwalt für Straf-, Verkehrs und Versicherungsrecht aus Rosenheim. Damit würden Sachverständige und Anwälte ausgebootet. Herzog: „Insbesondere bei Haftpflichtschäden besteht die erhebliche Gefahr, dass Versicherer berechtigte Ansprüche von Geschädigten kürzen, ohne dass der Geschädigte dies überprüfen kann.“

Und auch Verkehrsjurist Wolf-Henning Hammer von der Kanzlei Voigt aus Dortmund sieht in dieser neuen Art lediglich eine Strategie der Assekuranzen, ihren Aufwand zu minimieren. „Die Erstellung eines Sachverständigengutachtens durch Inaugenscheinnahme bleibt das Mittel der Wahl“, rät er.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Trotzdem kommt es auch bei der klassischen Schadenregulierung immer wieder zu Ärger mit den Versicherern. Häufig werden erstattungspflichtige Schadenersatzpositionen infrage gestellt, deren Höhe der Geschädigte gar nicht in der Hand hat. So beispielsweise bei angeblich überhöhten Mietwagen- und Gutachterkosten. Gleiches gilt für unnötig ausgedehnte Reparaturarbeiten. Solche Einreden der Versicherer machen die Abwicklung eines Schadens kompliziert und langwierig. Daher hat Herzmann die Abwicklung aller Schäden an die STC-Gruppe abgegeben: „Das läuft prima“, äußert sich der Unternehmer zufrieden. So etwa bei einem Haftpflichtschaden, bei dem sich der Verursacher schuldlos sah und weder zahlen noch seinen Versicherer nennen wollte. In diesem Fall hat die STC mit ihren Anwälten ohne großen Aufwand für Herzmann für eine Klärung der Schuldfrage und Übernahme der Regulierungskosten gesorgt. Über den Zentralruf der Autoversicherer hat die STC den Versicherer des Unfallgegners ermittelt, die Angabe des Autokennzeichens reicht dafür aus. Die Geltendmachung läuft dann über Anwälte, ohne dass der Geschädigte selbst eingreifen muss. „Auch Gutachter und Werkstätten können koordiniert werden, damit die Mobilität schnellstmöglich wiederhergestellt wird“, er­läutert Jeanette Jung von Goodlife.

Firmenrechtsschutzversicherung: Sinnvoll für alle ohne eigene Rechtsabteilung

Für Handwerker, die keine eigene Rechtsabteilung, aber immer wieder mit Rechtsfragen zu tun haben, ist eine Firmenrechtsschutzpolice sinnvoll. Gerade bei Kfz-Flotten können Klageverfahren teuer werden. Grund: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Hier kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Außerdem müssen Handwerker mit Gutachterkosten rechnen, die selten unterhalb von 1.500 Euro liegen. Experte Kemperdiek: „Insgesamt kann man bis zu einem Schaden von 5.000 Euro meist davon ausgehen, dass die Kosten eines Verfahrens höher sind als der eigentliche Schadenbetrag.“ Für solche Kosten kommt die Rechtsschutzversicherung auf.

Ganz wichtig: Sie hilft auch, wenn es um schwere Personenschäden geht. Hier brauchen die Geschädigten oft einen langen Atem, bis der Versicherer zahlt. Denn es geht um sehr hohe Summen für Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder eine lebenslange Rente. Und vielfach müssen mehrere medizinische Gutachten erstellt werden. Da eine Selbstbeteiligung in diesen Fällen nicht schwer ins Gewicht fällt, können Handwerker durch eine höhere Selbstbeteiligung die Prämie drücken.

Sinnvoll kann eine Firmenrechtsschutzpolice zudem sein, wenn es um Tempoverstöße geht. Das wird für Unternehmer und Mitarbeiter nämlich existenziell, wenn ein Fahrverbot droht. „Es kommt immer wieder zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden. Die Gründe: nicht richtig aufgestellte Schilder, fehlende Eichung des Messgeräts, fehlende Schulung der Messbeamten oder technische Fehler des Geräts“, erläutert Jurist Kemperdiek. Solche Mängel können nur Profis feststellen, die im Umgang mit solchen Verfahren geschult sind und besondere Erfahrungen mitbringen. Die Kosten für den Sachverständigen übernimmt meist die Rechtsschutzversicherung. Kemperdiek: „Häufig gelingt es gegen Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Vor allem dann, wenn der Betroffene auf seinen Führerschein angewiesen ist und sonst seinen Job verlieren könnte.“

Bei Firmenrechtsschutztarifen gibt es keinen Standard. Viele Versicherer machen von der Möglichkeit Gebrauch, den Leistungsumfang einer Police mit Bausteinen oder Modulen im Einzelfall festzulegen. Tipp: Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Police beraten – Versicherungsmakler oder -berater haben den besten Marktüberblick.

Leistungs- und Tarifüberblick: Wer den Wettbewerb nutzt, spart Geld

Eine solche Beratung ist auch für die Kfz-Versicherung sinnvoll. Dies zeigt ein Stichprobenvergleich für ein E-Fahrzeug – denn für diese Kfz gibt es ebenfalls noch keinen Standardschutz. Die Leistungen sind sehr unterschiedlich (siehe download) und nicht immer ist ein Schaden infolge eines Hackerangriffs versichert. Doch das sollte Standard sein: Kommt es zu einem Angriff, muss meist die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, denn der Täter ist in den seltensten Fällen zu ermitteln.

Wer seine Fahrzeuge – mit Elektro- oder klassischem Antrieb – nicht über einen Rahmenvertrag, also eine Flottenpolice, versichert hat, unterliegt weichen Risikomerkmalen. Das heißt: Anzahl und Alter der Fahrer spielen bei der Prämienberechnung eine Rolle. Auch der Abstellort des Autos ist wichtig. handwerk magazin hat anhand einer Prämienstichprobe (siehe download) nachgewiesen, dass Unternehmer hier oft einen viel zu hohen Preis zahlen, weil sie das Alter ihrer Fahrer nicht angeben. Denn die Versicherer fürchten junge und sehr alte Fahrer, da bei ihnen das Unfallrisiko erhöht ist.

Sparen kann auch, wer die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung erhöht. Über diesen Schritt denkt derzeit Handwerker Herzmann nach. „Vielleicht gehen wir sogar noch weiter“, sagt er. Das wäre die Abschaffung der Vollkaskoversicherung für seine Flotte. Damit würde das Unternehmen zwar ins Risiko gehen, aber im Jahr sehr viel Versicherungsprämie einschließlich 19 Prozent Versicherungssteuer sparen. Für die STC Gruppe wäre die Entscheidung in Ordnung: Sie bietet ihre Dienstleistungen auch für Fahrzeuge ohne Vollkasko an. „Bei sehr großen Fuhrparks ist der Ausstieg aus der Vollkasko durchaus eine häufig praktizierte Maßnahme“, erzählt Versicherungsmakler Sturm.

Sparpotenzial: Schäden vermeiden

Meist gehe ein solcher Schritt mit einem intensiven Schadenverhütungsprogramm einher. So würden Unternehmer ihre Unfallschäden analysieren und Ideen entwickeln, wie sie vermieden werden können. Eine umfassende Ausstattung der Flotte mit Telematik erlaubt es dem Unternehmer zudem, das Verhalten der Dienstwagenfahrer, unter Einhaltung des Datenschutzes, zu analysieren. So kann der Handwerker risikogeneigte Fahrer ermitteln und Einzelmaßnahmen zur Unfallverhütung ergreifen. Er erhöht so die Wirtschaftlichkeit seines Betriebes deutlich. Neben den Anschaffungskosten sind die Hauptkostentreiber einer Flotte der Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Schäden.

Laut Zurich Versicherung senken Betriebe durch gezielte Förderung einer vorausschauenden und defensiven Fahrweise ihre Betriebskosten um bis zu zehn Prozent. Und: „Über individuell erstellte Trainings- und Schulungsbausteine zu Fahrverhalten und Verkehrssicherheit können Unternehmer die Zahl der Unfälle nachweislich um bis zu 20 Prozent reduzieren“, ergänzt Zurich-Sprecher Bernd Engelien.

Firmen-Verkehrsrechtsschutz: kostenfrei streiten

Eine Rechtsschutzversicherung hilft, den Zeit-, Nerven- und Geldaufwand bei einem Schaden zu begrenzen. Wer eine Selbstbeteiligung akzeptiert, sorgt für günstige Prämien.

© Quelle: Smart Insur Tech AG; Abruf 09.05.2023/handwerk magazin

Grün = günstigster Anbieter; Rot = teuerster Anbieter; sortiert nach Tarifen ohne Selbstbeteiligung;
Quelle: Smart Insur Tech AG; Abruf 09.05.2023; Schutz für Firma mit 40 Pkw.

Haftung: Verletzte Mitarbeiter schützen

Unfallverhütung ist Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Ein unverschuldet verunfallter Kollege ist eine emotionale Belastung für den Unternehmer und die Belegschaft. Hat er eine Schlüsselposition inne, sorgt sein Fehlen zudem für einen gestörten Betriebsablauf. Ob der Unfallverursacher aber auch für den Vermögensschaden haftet, der dem Betrieb entsteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht bereits der Wegfall der Arbeitskraft einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar. Erst die negative Auswirkung des Ausfalls der Arbeitsleistung auf das Vermögen der Firma sorgt für die Haftung.

Kurz: „Es kommt darauf an, ob sich der Ausfall des Mitarbeiters als konkreter Verlust oder entgangener Gewinn in der Vermögensbilanz des Unternehmens auswirkt“, erläutert Jurist Herzog. Dann können Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder der erhöhte Einsatz vorhandenen Personals „als erstattungsfähiger Erwerbsschaden“ beim Schädiger geltend gemacht werden. „Dabei gelten keine zu strengen Maßstäbe“, so Herzog. Damit wird berücksichtigt, dass die Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs nicht einfach ist. Der Mitarbeiter selbst hat umfangreiche Ansprüche. Dazu gehören Schmerzensgeld, Kompensation des Verdienstausfalls, vermehrte Bedürfnisse, wie Kosten für eine Pflegeperson und eine Haushaltshilfe. Hier soll entschädigt werden, dass der Verletzte für eine längere Zeit seine Familie nicht wie gewohnt unterstützen kann.