Verstoß gegen Mindestlohn erstmals als Straftat gewertet

Im Prozess um nicht gezahlten Mindestlohn ist der Inhaber eines Reinigungsunternehmens am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Angaben des Staatsanwalts wurde die Missachtung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze damit erstmals als Straftatund nicht wie bisher als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Verstoß gegen Mindestlohn erstmals als Straftat gewertet

Der 57-Jährige habe den Mindestlohn bewusst umgangen, um seinen Gewinn zu maximieren, sagte Richterin Claudia Methling in der Urteilsbegründung.

Der Unternehmer wurde zu 100 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Das Gericht entsprach damit weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der aus der Ukraine stammende Unternehmer, dessen Firma im April Insolvenz beantragt hatte, lebt nach eigenen Angaben mittlerweile selbst von einem 400-Euro-Job.

Der Unternehmer hatte von 2002 bis 2007 Russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger auf Raststätten offiziell als sogenannte Mini-Jobber für Monatslöhne von 60 bis 300 Euro beschäftigt. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Reinigungskräfte pro Monat je 14 Tage in Zwölf-Stunden-Schichten arbeiten mussten.

Ihr effektiver Lohn habe teilweise "nicht mal einen Euro pro Stunde" betragen und somit deutlich unter dem seit 2004 geltenden Mindestlohn gelegen, sagte die Richterin. Dieser sei für das Reinigungsgewerbe auf 7,68 Euro festgelegt worden. Den Frauen hätte demzufolge ein Lohn von rund 1290 Euro zugestanden.

Nach Einschätzung des Staatsanwalts geht von dem Urteil eine Signalwirkung aus. Zwar habe das Oberlandesgericht Naumburg die grundsätzliche Richtung in dieser Rechtsfrage bereits vorgegeben, nachdem es 2009 den Freispruch des Landgerichts aufgehoben und auf die Strafbarkeit des Verstoßes gegen den Mindestlohn hingewiesen hatte. Mit der jetzt erfolgten Verurteilung sei dieses Vergehen aber erstmals in einem konkreten Fall strafrechtlich geahndet worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, eine Revision vor dem Oberlandesgericht zu prüfen.

(Quellen: Schulze und Wiesehügel in Mitteilung, alle anderen imGericht / ddp)


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