Welche Sätze Betriebe für Chef und Mitarbeiter gegenüber dem Finanzamt pauschal abrechnen können, steht in der jährlich aktualisierten Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Hier ist sie.
Auslandspesen abrechnen
Mit den täglichen Pauschalsätzen können Unternehmer und Mitarbeiter ihre Reisekosten gleichermaßen abrechnen.
Lediglich wenn Mitarbeiter die Übernachtungskosten nicht vom Betrieb erstattet bekommen und als Werbungskosten absetzen, zählt nicht der Pauschalsatz, sondern die Hotelrechnung.
Maßgeblich sind die Sätze des Ortes im Ausland, der vor 24 Uhr dortiger Zeit erreicht wird.
Beispiele für die deutschen Nachbarländer
Hier finden Sie die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag von mindestens 24 Stunden:
- Österreich: 36 Euro
- Schweiz: Bern: 41 Euro – Genf: 52 Euro – im Übrigen: 41 Euro
- Frankreich: Paris: 48 Euro – Straßburg: 39 – im Übrigen: 39
- Niederlande: 39 Euro
- Belgien: 42 Euro
- Luxemburg: 39 Euro
- Tschechische Republik: 24 Euro
- Polen: Krakau 30 Euro, im Übrigen24 Euro
Tipp: Hier können Sie die vollständige Reisekostentabelle 2010 des Bundesfinanzministeriums kostenlos herunterladen. Die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind fett gedruckt.
Weitere Informationen rund um Reisekosten und Auslandseinsätze finden Sie hier:
- Basisinformationen vor dem ersten Auslandseinsatz für Handwerker
- BFH-Urteil: Dienstreise absetzbar, auch bei privatem Anteil