Druck auf langsame Behörden

Amtshaftung | Verzögert eine Behörde einen Antrag so lange, dass dem Betroffenen ein finanzieller Schaden entsteht, kann Schadenersatz fällig sein.

Druck auf langsame Behörden

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH, III ZR 302/05) ging es beim Prozess gegen das Land Schleswig-Holstein um eine verzögerte Grundbucheintragung und den daraus resultierenden Schaden in Höhe von 450000 Euro. Ein überlasteter Rechtspfleger hatte 20 Monate für den Eintrag verkaufter Eigentumswohnungen ins Grundbuch benötigt. Das führte zur Insolvenz des Bauträgers. Obwohl der Rechtspfleger im Amtsgericht mehrfach auf seine Überlastung hingewiesen hatte, wurde keine Abhilfe geschaffen. hm-Hinweis: Nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts kann sich ein Kläger nur auf Personalengpässe berufen, die von den Behörden zu verantworten sind. Das Argument, der Haushaltgesetzgeber habe zu wenig Geld für Personal bereitgestellt, berechtige dagegen nicht zu Ansprüchen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig muss den Fall nun erneut prüfen und klären, ob die übergeordneten Behörden – wie etwa das Kieler Justizministerium – den überlasteten Beamten nicht personell hätten unterstützen können.