Bau: Auslösung günstig versteuern

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe ist für auswärtig eingesetzte Arbeitnehmer eine Auslösung von 34,50 pro Tag vorgesehen. Der Betrag kann pauschal versteuert werden.

Bau: Auslösung günstig versteuern

Praxis-Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Chef von seiner Arbeitsstelle zu einer auswärtigen Baustelle gefahren. Die Montage an dieser Tätigkeitsstätte dauert von Montag 8 Uhr bis Freitag 16 Uhr. Die Übernachtungskosten übernimmt der Arbeitgeber. Für diese fünf Tage bekommt er eine Auslösung von 140 Euro (5 x 34,50 Euro abzüglich 5 x 6,50 Euro für die Übernachtung).

Da der Arbeitnehmer kostenlos im Hotel übernachtet und kostenlos zur Baustelle chauffiert wurde, kann die Auslösung von 140 Euro also nur für den Verpflegungsmehraufwand gezahlt worden sein. Als Werbungskosten dürfte er bei einer Abwesenheit von zu Hause von mindestens:
8 Stunden 6 Euro
14 Stunden 12 Euro
24 Stunden 24 Euro
für den Verpflegungsmehraufwand gewähren. Auch die für die Übernachtung einbehaltenen 6,50 Euro dürfen als Werbungskosten abgezogen werden. Erstattungen des Chefs sind stets in der Höhe steuerfrei, in der das Finanzamt bei dem Arbeitnehmer Werbungskosten zum Abzug zulassen würde.

Im Beispiel ergibt das 128,50 Euro. Die Differenz zur Auslösung von 172,50 Euro nach dem Bundesrahmentarifvertrag von 44 Euro können Sie pauschal mit 25 Prozent versteuern. Darauf fallen keine Sozialabgaben an.

Tipp: Der Einbehalt der 6,50 Euro durch den Arbeitgeber für die kostenlose Übernachtung stellt umsatzsteuerlich einen Leistungsaustausch dar. Von den 6,50 Euro muss der Arbeitgeber deshalb 1,04 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

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