Urteil BG-Monopol abgesegnet

Das Monopol der Berufsgenossenschaften auf die Versicherung gegen Arbeitsunfälle ist mit dem EU-Recht vereinbar.

Urteil

BG-Monopol abgesegnet

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache Kattner Stahlbau GmbH (C-350/07) gegen die Maschinenbau-Berufsgenossenschaft in Luxemburg entschieden.

Insgesamt hatten knapp 100 Unternehmer gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt. Sie begründeten die Klagen damit, dass das Monopol einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht darstelle. Nach Ansicht des EuGH sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch keine Unternehmen im Sinne des EU-Rechts, so dass eine Pflichtmitgliedschaft auch nicht gegen selbiges verstoße.

Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sprach von einem „guten Urteil“ für den Standort Deutschland. So zeigen Erfahrungen mit privaten Versicherungen etwa in Großbritannien laut Breuer, „dass gerade kleine Familienbetriebe mit den Berufsgenossenschaften eindeutig besser fahren.“ (me/coh )