Datenschutz Infos und Tipps zum Datenmissbrauch

Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik stetig gestiegen, weil Datenverarbeitung, Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden.

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Infos und Tipps zum Datenmissbrauch

Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung. Interesse an personenbezogenen Informationen haben sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen.

Finanzbehörden sind an Banktransaktionen interessiert, um Steuerdelikte aufzudecken. Unternehmen versprechen sich von Kundenprofilen ein besseres Marketing.

Vor allem durch die weltweite Vernetzung, insbesondere durch das Internet, nehmen die Gefahren hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten laufend zu. Die Verlagerung (z. B. Outsourcing, Offshoring) von IT-Aufgaben in Regionen, in denen deutsche und europäische Gesetze nicht durchsetzbar sind und ausländische Regierungen Zugang zu nicht für sie bestimmte Daten suchen, macht Datenschutz praktisch oft wirkungslos.

Datenschützer müssen sich deshalb zunehmend nicht nur mit den grundlegenden Fragen des technischen Datenschutzes (Datensicherheit), sondern besonders mit der effektiven Durchsetzbarkeit von Datenschutz auseinandersetzen, wenn sie Erfolg haben wollen.

Auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Datenschutz für die Bundesbehörden und den privaten Bereich ( für alle Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen gegenüber Privatpersonen). Daneben regeln die Datenschutzgesetze der Länder den Datenschutz in Landes- und Kommunalbehörden. Datenschutzrechtliche Regelungen finden sich darüber hinaus in etlichen weiteren Gesetzen, die jeweils für ihren Anwendungsbereich speziellere Regelungen zum Datenschutz enthalten. Diese bereichsspezifischen Regelungen gehen dem Bundesdatenschutzgesetz jeweils vor, das BDSG gilt nur ergänzend.

Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie die Unternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen, unterliegen der Aufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Landesbehörden werden durch die Landesdatenschutzbeauftragten kontrolliert. Die privaten Unternehmen (bis auf Telekommunikation und Post) unterliegen der Aufsicht der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, die beim Landesdatenschutzbeauftragten oder bei den Landesbehörden (z. B. Innenministerium) angesiedelt sind.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da einige Landesdatenschutzbeauftragte und alle Landesbehörden nicht „in völliger Unabhängigkeit“ arbeiten, sondern die Landesregierung weisungsbefugt ist.