Rechtschutzversicherung Sonderlösungen für Handwerksbetriebe

Der sogenannte Firmenvertragsrechtschutz ist bis auf wenige Ausnahmen in den Firmenrechtschutzpolicen immer ausgeklammert. Einige Anbieter haben aber Sonderlösungen für Unternehmen aus dem Handwerk im Programm.

Rechtschutzversicherung

Sonderlösungen für Handwerksbetriebe

Den seltenen Firmen-Vertragsrechtsschutz speziell für Handwerksbetriebe bietet die Signal-Iduna-Tochter Allrecht seit einiger Zeit für Innungsbetriebe an. Jetzt hat sie den Tarif für alle Handwerksbetriebe geöffnet.

Einzige Voraussetzung für den Vertragsabschluss: Der Betrieb muss entweder in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein oder die Betriebsart der Firma muss in den Anlagen A und B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt sein. Die Police ist für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern konzipiert. Darüber hinaus erfolgt eine Einzelfallprüfung. Innungsbetriebe erhalten rund 20 Prozent Rabatt. Vorausgesetzt, zwischen dem Anbieter Allrecht und der jeweiligen Kreishandwerkerschaft besteht ein Rahmenvertrag.

Darüber hinaus muss der Betrieb das Rechtsschutzpaket für Handwerk, Handel und Gewerbe mitversichern.

Der erweiterte Firmen-Vertragsrechtsschutz deckt dabei den gerichtlichen Rechtsschutz für alle vertraglichen Streitigkeiten der Firma – zum Beispiel gegen Kunden, Lieferanten und Subunternehmer ab einem Streitwert von 1.500 Euro.

Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro je Schadenfall, die Deckungssumme bei 300.000 Euro. Ausgeschlossen sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen sowie aus dem Handelsvertreter-, Makler- und Gesellschaftervertragsrecht.

Streitigkeiten aus Generalunternehmer-Verträgen sind nur dann eingeschlossen, wenn der Auftragswert 15.000 Euro nicht übersteigt. Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts anfallen, werden nicht übernommen. Der Versicherungsschutz gilt für ganz Europa.

Auch die Allianz bietet inzwischen für ausgewählte Branchen ergänzend zur ihrer Firmenrechtsschutz-Kombi den Firmen-Vertragsrechtsschutz an – unter anderem für Bäcker, Elektriker, Friseure, Maler und Lackierer, Optiker, Schuhmacher, Zahntechniker. Er deckt sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten für Klagen bis zu einem Streitwert von 500.000 Euro ab und beginnt, sobald die Firma einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt oder Klage einreicht.

Eine Aufstellung über Prozesskosten finden Sie im angehängten PDF.

Prozesskosten.pdf (670kb)_blank

(carla fritz/coh)