Beteiligung: Vorsicht beim Kauf
Erwirbt ein Handwerksbetrieb eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen, ruft das nicht selten das Finanzamt auf den Plan. Dabei stehen die Nebenkosten mit dem Kauf im Visier des Prüfers. Für diese Kosten kommt nämlich grundsätzlich kein Betriebsausgabenabzug in Frage, wenn es sich um Anschaffungsnebenkosten handelt.
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