Termine: Was Handwerker 2010 noch erledigen sollten

Nur noch wenige Wochen, dann endet das Steuerjahr 2010. Bis dahin gibt es einige wichtige Termine und Fristen, die Handwerker unbedingt einhalten sollten. Für wen es sich in welchen Bereichen lohnt, noch tätig zu werden – handwerk magazin verrät es.

Stichtag 30.11.2010: Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitnehmer Zeit, für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, einen Freibetrag der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen zu lassen.


Stichtag: 10.12.2010: Fällt der Gewinn 2010 des Betriebes niedriger aus als erwartet, kann der Unternehmer bis 10.12.2010 einen Antrag beim Finanzamt auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen beantragen.


Stichtag 15.12.2010: Hat ein Sparer bei einer Bank Verluste erzielt und bei einer anderen Bank Gewinne aus Kapitalvermögen, verrechnet das Finanzamt diese Verluste nur dann, wenn eine Verlustbescheinigung vorliegt. Diese Verlustbescheinigung kann nur bis zum 15.12.2010 bei der Bank beantragt werden.


Stichtag 31.12.2010: Heiratet ein Unternehmer standesamtlich bis 31.12.2010, profitiert er für das ganze Jahr von der günstigen Ehegattenbesteuerung (Splittingtarif).


Stichtag 31.12.2010: Wer in den vergangenen Jahren nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet war, kann dennoch freiwillig eine abgeben. Für das Steuerjahr 2006 endet die Abgabefrist am 31.12.2010.


Tipp: Hat ein Steuerzahler bis zum 31.12.2005 einen Bauantrag für sein privates Eigenheim gestellt und das Eigenheim wird im Dezember 2010 bezugsfertig, hat er Anspruch auf die 2006 abgeschaffte achtjährige Eigenheimzulage. Damit das erste Förderjahr nicht verloren geht, muss der Steuerzahler unbedingt noch bis Ende 2010 in seinem Eigenheim einziehen.