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Zu wenig Aufträge, Krankfeiern, frech zu Kunden und Chef – Gründe für die Kündigung eines Mitarbeiters gibt es viele. Doch damit die Entlassung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, muss sie richtig eingefädelt und begründet sein.

Mitarbeiter kündigen Mindestlohn-Erhöhung 2024: Was tun mit alten Arbeitsverträgen?

Zum 1. Januar 2024 stieg der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde – nach mehreren Erhöhungen im Jahr 2022. Zuletzt hatte die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, den Mindestlohn am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angeglichen. Eine weitere Erhöhung ist für 1. Januar 2025 geplant. Dann soll der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde betragen. Wie sich ein neues Lohnniveau auf bestehende Arbeitsverträge auswirkt. › mehr
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Fachkräftemangel Arbeitsvertrag: So können Sie die Probezeit verlängern

Die Probezeit im Arbeitsverhältnis lässt sich etwa durch Vertrag, durch eine verlängerte Kündigungsfrist oder durch einen Aufhebungsvertrag mit verlängerter Auslauffrist verlängern. In Zeiten des Fachkräftemangels erhöhen Chefs damit die Chancen, doch den passenden Mitarbeiter zu finden. Allerdings achten sie auf die passenden Formulierungen. › mehr

Alternative zu Kündigungen Kurzarbeit anzeigen: Welche Besonderheiten Handwerkschefs beachten müssen

Kurzarbeit hilft Betrieben, Mitarbeiter an Bord zu halten, obwohl es vorübergehend an Aufträgen mangelt. Doch es gelten spezielle Auflagen, die Chefinnen und Chefs kennen müssen. Silvio Flemmig, Optikermeister aus Metzingen in Baden-Württemberg, berichtet von seinen Erfahrungen mit Kurzarbeit, Gunnar Rudolphi, Berater Arbeitgeberleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, erklärt, worauf speziell Handwerksunternehmer achten. › mehr

Ausbildungsvertrag Auszubildende: Lässt sich die Probezeit einfach so verlängern?

Arbeitgeber sind womöglich aufgrund wirtschaftlicher Turbulenzen zurückhaltend mit der Einstellung neuer Auszubildender. Oder aber, Sie haben einen jungen Menschen ausgewählt, der nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Der Neue muss sich erst beweisen. Arbeitsrechtlich stellen Sie das Mitarbeiterverhältnis auf ein solides Fundament, indem Sie die Probezeit verlängern. › mehr

Änderungen ab 1. August 2022 Regeln für den Arbeitsvertrag: Strengere Vorgaben durch das Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz verpflichtet Chefinnen und Chefs, ihre Mitarbeiter über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Eine Neuauflage auf Grundlage der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, andernfalls drohen Geldbußen. Für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung. › mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG: Die 8 Gebote der Gleichbehandlung

Acht Diskriminierungsverbote nennt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Chefs dürfen von der Stellenausschreibung, über die Bewerberauswahl bis zum laufenden Betrieb keinen Mitarbeiter ohne sachlichen Grund benachteiligen oder Mobbing in der Firma dulden. Wie Sie Ärger vermeiden. › mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung Abmahnung und Entlassung: Die wichtigsten 5 Fragen kurz erklärt

Wer eine Abmahnung bekommt, der weiß: Jetzt wird es ernst. Denn die Abmahnung ist zwar selbst noch keine Kündigung, soll aber in der Regel den Weg dafür bereiten. Deshalb ist es gut zu wissen, was Sie als Chef beachten müssen und wie die Rechte der Arbeitnehmer aussehen. ARAG-Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema. › mehr

Formalien, Kosten und Sozialauswahl Betriebsbedingte Kündigung: So viel kostet Sie die Abfindung bei Personalabbau

Kein Unternehmer kündigt gern. Muss ein Handwerksbetrieb aber wegen Auftragseinbruch, Rationalisierung oder einer allgemeinen Wirtschaftskrise Stellen abbauen, sind betriebsbedingte Kündigungen zulässig. Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff erklärt, welche Formalien Sie dabei beachten müssen und was Sie an Kosten für die Abfindung zu erwarten haben. › mehr
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Arbeitsrecht Arbeitnehmerpflichten: 7 Dinge, die jeder Mitarbeiter beachten muss

Ohne, dass darüber gesprochen wird, sind für Mitarbeiter am Arbeitsplatz auch über den Arbeitsvertrag hinaus obligatorische Pflichten zu beachten. So hat zum Beispiel ganz einfach jeder, der eine Stelle antritt, auch zu arbeiten – logisch. Was sie aber noch alles von Ihren Arbeitnehmern verlangen dürfen, lesen Sie hier. › mehr

Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Er beendet Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und bietet Flexibilität, die allerdings für Arbeitgeber teuer werden kann. Ecovis und handwerk magazin sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt. › mehr

Geschäftsverkehr über Ihren Briefkasten Frist abgelaufen - Das können Sie jetzt tun

Im Geschäftsverkehr werden oft Briefe versandt, die Fristen in Lauf setzen, wie etwa Kündigungen oder Widerrufsbelehrungen. Das gilt, wenn der Brief während der Abwesenheit des Empfängers eingeht und in dieser Zeit eine Frist abläuft. › mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Lange Krankheit: Hohe Hürden für Kündigung

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund einer längeren Krankheit kündigen – die Voraussetzungen dafür sind aber hoch. Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) können Kündigungen schnell unwirksam sein. › mehr

Probezeit Bei abgekürzter Kündigungsfrist auf eindeutige Formulierung achten

Bei einer Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis ohne weitere Vereinbarung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zumindest in der Theorie. In der Praxis verhindern oft längere Fristen die Umsetzung, die eigentlich erst nach der Probezeit gelten sollten. › mehr

Schwarzarbeit: Fristlos kündigen

Wer als Angestellter nebenbei mit Schwarzarbeit sein Gehalt aufbessert und dabei unter den Kunden wildert, hat aufgrund dieser illegalen Beschäftigung eine fristlose Kündigung hinzunehmen, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 593/12). Erfahren Sie hier die Details zum Urteil. › mehr

Verschwiegene Vorstrafe nicht immer Kündigungsgrund

Arbeitgeber dürfen bei der Einstellung eines Bewerbers nur Vorstrafen abfragen, die für die spätere Tätigkeit relevant sind. Verschweigen Bewerber für eine Fahrtätigkeit bei der Frage nach einer einschlägigen Vorstrafe eine Verurteilung wegen Körperverletzung, berechtigt dies Arbeitgeber weder zu einer Kündigung noch zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags. › mehr