Auch Ehegatten im Handwerk geben sich häufig zinslose Darlehen oder überlassen dem Partner die Überweisung des Finanzamts aus der gemeinsamen Steuererklärung. Doch im Fall eines hessischen Ehepaars war dem Finanzamt die Freigebigkeit zu viel. Der Gatte hatte der Ehefrau seinen Anteil aus der Steuerrückerstattung komplett überlassen und ihr gleich drei Kredite ohne Zins, Laufzeit und Tilgung gewährt. Nach einer Betriebsprüfung berechnete der Fiskus saftige Schenkungsteuer. Zu Recht, meint das Hessische Finanzgericht (Az. 1 K 3381/03). Ob das zutrifft, entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof (Az. II R 64/11).
Der Bundesfinanzhof entscheidet auch über andere Fälle, die für Handwerker relevant sind. Haben Sie ein ähnliches Thema, muss das Finanzamt nach einem Hinweis Ihre Steuer offen halten. So können Sie von einer positiven Entscheidung des BFH profitieren.
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