Gebäudesanierung: Ausgaben absetzen
Ob Asbest, Schimmel oder andere gesundheitsgefährdende Schäden im Gebäude – nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Eigentümer den Sanierungsaufwand als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ein doppelt geldwerter Tipp: für Handwerker als Hausbesitzer und in den Gewerken Bau/Ausbau für ihre Kunden.
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