Einkommensteuer kommt Saisonbetrieben teuer zu stehen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erklärt, dass Steuerpflichtige die Einkommensteuer-Vorauszahlungen grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen leisten müssen. Dies gilt auch dann, wenn der Gewinn des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum nicht gleichmäßig entsteht. Für Saisonbetriebe kann diese Regelung zum Problem werden.
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