Vermietung: Werbungskosten bei Selbstnutzung
Renoviert ein Vermieter eine bisher vermietete Wohnung und zieht im Anschluss an die Renovierungsarbeiten selbst ein, steht der Werbungskostenabzug auf der Kippe. Der Abzug kommt nur dann in Betracht, wenn für die Zeit der Renovierung noch eine Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann.
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