Versteckte Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Die Finanzverwaltung versucht die Datenübermittlung auf elektronischem Wege zu fördern. Wer Gewinneinkünfte verzeichnet, muss seine Einkommensteuererklärung nun per Internet übermitteln.

Die Beteiligung an einem gewerblichen Fonds genügt, um elektronisch steuererklärungspflichtig zu sein. - © ddp

Wie der Deutsche Steuerberaterverband mitteilt, müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Steuerpflichtige mit „Gewinneinkünften“ ihre Einkommensteuererklärung per Internet übermitteln. Dies betreffe nicht nur Gewerbetreibende und Freiberufler – auch Beteiligungen an einem gewerblichen Fonds, so erklärt der Verband, führten zu Gewinneinkünften und damit zur elektronischen Übermittlungspflicht.

Kein Pardon für Fondsbeteiligte

Gerade für ältere, weniger technikversierte Steuerpflichtige sieht der Steuerberaterverband eine unnötige Belastung und hat gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Ausnahme für Steuerpflichtige angeregt, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind. Das Ministerium will aber nach Verbandsangaben auch in diesem Fall keine Abkehr von der Pflicht machen, da der Gesetzgeber nicht danach differenziere, ob die Gewinneinkünfte im Einzelfall überwiegen.