Berufskrankheit: Steuervorteil nutzen

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Berufskrankheiten

Hat ein selbständiger Handwerker körperliche Handicaps, die seiner Meinung nach eindeutig durch die Ausübung seines Berufs kommen, sollte er alles daran setzen, sich eine Berufskrankheit attestieren zu lassen. Das hat steuerlich enorme Vorteile.

Muss ein Unternehmer für anfallende Medikamente und medizinische Behandlungen Zahlungen aus dem eigenen Geldbeutel leisten, kann er dafür in seiner Einkommensteuererklärung  außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Einziges Manko: Das Finanzamt berechnet je nach Höhe der Einkünfte und dem Familienstand eine zumutbare Eigenbelastung. Dies hat zur Folge, dass nur der Teil der Zahlungen steuerlich abziehbar ist, der über dieser zumutbaren Eigenbelastung liegt.
Fallen die vom Unternehmer selbst gezahlten Ausgaben für Medikamente oder Massagen dagegen im Zusammenhang mit einer attestierten Berufskrankheit an, darf er diese Ausgaben unbegrenzt als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen.

Tipp: Dass es sich lohnt, um die Anerkennung eines Berufskrankheit zu kämpfen, zeigen mehrere Urteile. Aktuell hat das Landessozialgericht Hessen sogar einem Müllmann bescheinigt, dass er wegen seiner Berufsausübung einer besonderen Belastung seines Knies ausgesetzt ist und dass sein Meniskusschaden deshalb als Berufskrankheit einzustufen ist (LSG Hessen, Urteil v. 7.5.2012, Az. L 9 U 211/09).