⇨ Finanzgericht Richtig klagen

Mit einer Klage beim Finanzgericht können sich Handwerker gegen ihren Steuerbescheid wehren. Wann sich der Gang zur Justiz lohnen kann.

Richtig klagen

Vorabprüfung. Berichtigt das Finanzamt den Steuerbescheid trotz Einspruch nicht, hat der Unternehmer einen Monat Zeit, dagegen zu klagen. Ob sich dieser Weg lohnt, sollte sein Steuerberater beurteilen.

Klage Finanzgericht. In der Klageschrift muss der Handwerker oder sein Prozessvertreter konkret schildern in welchen Punkten der Steuerbescheid falsch ist. Nach einer mündlichen Verhandlung entscheidet das Finanzgericht.

Revision Bundesfinanzhof. Weist das Finanzgericht die Klage ab, kann der Unternehmer innerhalb eines Monats Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München einlegen, wenn das Finanzgericht dies im Urteil zugelassen hat. Andernfalls ist hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH zulässig. Der Unternehmer braucht einen Prozessvertreter, also seinen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.

Kosten. Das Finanzgericht berechnet für ein Verfahren vier Gebühren, der Bundesfinanzhof fünf. Bei einem Streitwert von 5000 Euro heißt das 484 Euro beim Finanzgericht und 605 Euro beim BFH. Hinzu kommen die Kosten für den Prozessvertreter.