Bundesfinanzhof: Von welchen Verfahren Sie profitieren können

Viele Handwerker fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Der Chef kann ihre Monats- oder Jahreskarte sponsern oder ganz bezahlen. Ohne weitere Sachbezüge sind 44 Euro monatlich steuerfrei. Den höheren Betrag kann der Betrieb mit 15 Prozent pauschal versteuern und übernehmen. Bei Jahreskarten, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 2579/09), ist jedoch eine rechnerische Aufteilung auf zwölf Monate nicht zulässig. Ob dies zutrifft, entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof (Az. VI R 56/11). Der Bundesfinanzhof entscheidet auch über andere Fälle, die für Handwerker relevant sind. Haben Sie ein ähnliches Thema, muss das Finanzamt nach einem Hinweis Ihre Steuer offen halten. So können Sie von einer positiven Entscheidung des BFH profitieren.

Zum Beispiel in diesen Fällen:

Studienkosten: Sind die Kosten eines nach erfolgloser vierjähriger Ausbildung absolvierten Zweitstudiums, das nicht vom Betrieb gesponsert wird, vorweggenommene Werbungskosten des Studenten (Az. VI R 61/11)?

Praktikum, Fachhochschule: Sind die Fahrtkosten zum Praktikum und zur Fachhochschule wie bei Dienstreisen mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer Werbungskosten bei den Einkünften des Kindes (Az. VI R 14/12)?

Doppelte Haushaltsführung, Kind: Kann der Sohn oder die Tochter Werbungkosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn er/sie im elterlichen Haus wohnt, das ihm/ihr zur Hälfte gehört (Az. VI R 10/12)?

Kindergeld, Pole: Hat ein in Deutschland arbeitender Pole Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind beim anderen Elternteil im Ausland lebt (Az. VI R 73/11)?

Einspruch, Untätigkeitsklage: Kann der Steuerpflichtige eine Untätigkeitsklage erheben, wenn das Finanzamt ohne Mitteilung eines Grundes nach fast zwei Jahren immer noch nicht über den Einspruch entschieden hat (V R 5/12)?

Steueroase: Wie darf das Finanzamt vorgehen, wenn eine Anlegerin bei der luxemburgischen Tochtergesellschaft einer deutschen Bank ein Konto unterhält und dessen Zinsen nicht versteuert hat (Az. VIII r 12/12)? 

Behinderte: Schließt der Pauschbetrag für Behinderte, den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen aus (Az. VI R 12/12)?