Steuern in der Ausbildung: Tipps für Lehrlinge und Eltern

Auch wenn Lehrlinge noch nicht viel verdienen, können sie Steuern sparen. Und ihre Eltern profitieren von eigenen Steuertipps. Alle wichtigen Posten, bei denen während der Ausbildung Steuern gespart werden können.

Steuertipps für Lehrlinge

Einkünfte . Zu den wichtigsten Einkünften des Azubis gehört die jährlich ansteigende Lehrlingsvergütung, abzüglich des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 Euro. Hinzukommen etwa Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro im Jahr, Mieteinkünfte oder andere Einkünfte.

Grundfreibetrag . So lange alle diese Einkünfte zusammen nicht über 8.004 Euro im Jahr liegen, sind sie steuerfrei. Denn so hoch ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Danach beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent. Beispiel: Der Azubi bekommt insgesamt 7.000 Euro Lehrlingsvergütung im Jahr und hat 1.000 Euro Kapitalerträge. Die Einkünfte sind steuerfrei.

Werbungskosten. Dennoch hat der Lehrling Ausgaben, die er grundsätzlich als Werbungskosten absetzen kann, wenn er sie mit eigenem Geld bezahlt hat. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten zum Betrieb über die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer einfacher Strecke, Fachbücher, andere Lernmittel. Auch den PC kann der Azubi absetzen, wenn er ihn überwiegend für berufliche Zwecke einsetzt: Hier macht er den Kaufpreis bis 400 Euro sofort geltend. Beim teureren Gerät sind über die amtliche Nutzungsdauer von drei Jahren je 33,33 Prozent Abschreibung die Werbungskosten.

Verlustvortrag . Kann der Azubi die Werbungskosten in einem Jahr nicht geltend machen, weil sie auch nach Abzug der Freibeträge seine Einkünfte übersteigen, kann er diesen Verlust vom Finanzamt auf künftige Jahre vortragen lassen. Sie werden dann auf das künftige Einkommen steuersenkend angerechnet.

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Steuertipps für Eltern

Unterhalt. Laufenden Unterhalt können die Eltern grundsätzlich nicht absetzen. Deshalb ist es so wichtig bei allen Zuwendungen wie etwa dem günstigen Mietvertrag oder einem Darlehen den Fremdvergleich zu beachten, also Vereinbarungen zu treffen, die möglichst dem eines gedachten fremden Vertragspartners entsprechen.

Kindergeld . Als Zuschuss für den Unterhalt bekommen die Eltern für ihre Sprösslinge bis 25 Jahre monatlich Kindergeld von 184 Euro fürs erste und zweite, 190 Euro fürs dritte und 225 Euro ab dem vierten Kind.

Kinderfreibetrag. Gut verdienende Eltern nutzen alternativ den Kinderfreibetrag von 4.368 Euro je Kind und Jahr.

Ausbildungsfreibetrag. Wohnt der Lehrling im Haus der Eltern, versorgt sich aber selbst oder lebt er außerhalb in der eigenen Wohnung, bekommen die Eltern zusätzlich zum Kindergeld oder –freibetrag den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr.