Schwarzgeld: Straffreiheit sichern

Mit einer Selbstanzeige können sich Steuersünder vor Geld- oder Haftstrafe retten. Sie bedarf keiner speziellen Form. Trotzdem gilt es verschiedene Details zu beachten. Lesen Sie außerdem das Interview mit Peter Jenewein von der Schoellerbank in Österreich, der betont, dass Steuervorteile nicht im Vordergrund einer guten Geldanlagestrategie steht und welche zum Thema passenden Bücher unser Experte Anton Götzenberger verfasst hat.

Peter Jenewein ist Landesdirektor für Tirol und Vorarlberg bei der Schoellerbank. Die Schoellerbank wurde im Elite Report der Banken und Vermögensverwalter 2012 mit der zweithöchsten Punktzahl bewertet und zählt damit zu den fünf besten Banken im gesamten deutschsprachigen Raum. - © privat

Interview mit Peter Jenewein, Schoellerbank

handwerk magazin: Deutschland und Vertreter der Schweiz haben im letzten Jahr vereinbart, Erträge und Vermögen der Bankkunden mit deutschem Wohnsitz zu besteuern. Was erwarten Sie für Österreich?

Peter Jenewein: Österreich erhebt ja bereits seit 2005 die EU-Quellensteuer. Seit Juli 2011 werden Zinserträge für EU-Auslandskunden grundsätzlich mit 35 % besteuert. 75 % dieser Steuereinnahmen oder 26,25 % der Zinserträge werden an das Herkunftsland des Kunden überwiesen. Dadurch ist sichergestellt, dass kein EU-Land steuerliche Nachteile erfährt. Trotzdem aber bleibt die Privatsphäre der Kunden gewahrt.

Und wenn ein Steuerabkommen nach dem Muster der Schweiz kommen sollte?

Peter Jenewein: Was dieses Steuerabkommen betrifft, so befindet es sich gegenwärtig in der nationalen Umsetzungsphase sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Wir gehen davon aus, dass dieses Abkommen letztlich auch beschlossen wird und begrüßen dies sogar. Unser Haus ist eine der besten Private-Banking-Adressen im europäischen Raum und wir haben die Weichen schon vor Jahren von „Offshore“ auf „Onshore“ bzw. „Crossshore“ umgestellt – also auf die grenzüberschreitende Betreuung vermögender Privatkunden samt kompetentem Steuerservice.

Die Agentur Booz & Company rechnet bezüglich der Schweiz mit einem Vermögensabfluss deutscher Kunden von rund 36 Milliarden Franken. Würde Ähnliches auf den Finanzplatz Österreich zukommen?

Peter Jenewein: Nein, das denke ich nicht.

(Lesen Sie auf Seite 2, welchen Rat Peter Jenewein deutschen Anlegern gibt, welche Literatur zum Thema empfehlenswert ist und welche Tipps wir Ihnen zur Selbstanzeige geben können)

Was macht Sie so sicher?

Peter Jenewein: In Österreich vertreten wir seit jeher die Philosophie, dass allein der Anlageerfolg zählt und dass die Bedürfnisse der Kunden im Vordergrund stehen müssen. Dementsprechend war es hierzulande nie ein Thema, das Portfolio-Management im Vermögensanlagebereich auf Steuerersparnisse usw. auszurichten. Steueroptimierte Anlageformen rentieren oft nicht oder nur sehr schlecht.

Welchen Rat geben Sie Ihren deutschen Kunden angesichts der turbulenten Zeiten an den Finanzmärkten?

Peter Jenewein: Anleger sollten ihr Vermögen so breit als möglich streuen – Sachwerte sollten dabei in keinem Depot fehlen. Grundsätzlich raten wir dazu, den Großteil des Vermögens einem erfolgreichen Vermögensverwalter anzuvertrauen.

Praxistipps Selbstanzeige

Berichtigung. Experten raten, die Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt nicht als solche zu bezeichnen. Eine neutralere Formulierung wie „Berichtigung der Steuererklärung“ ist die bessere Alternative, weil sich der Unternehmer damit nicht von vornherein an den Pranger stellt.

Strafverfahren. Eine Selbstanzeige zieht prinzipiell ein Strafverfahren nach sich. Falls die Angaben des Steuerzahlers korrekt sind, stellt die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts es später ein.

Schätzung. Beim ersten Schreiben genügt eine großzügige Schätzung. Später müssen die Angaben genau stimmen. Belege sind nicht gleich mit einzureichen. Aber der Steuerzahler ist zur Mitwirkung an der Aufklärung verpflichtet.

Nachkorrektur. Nach unten lässt sich der Betrag der Steuerhinterziehung noch korrigieren. Nach oben darf die Summe nur um bis zu zehn Prozent angepasst werden. Sonst entsteht eine so genannte strafrechtliche Lücke, die trotz Selbstanzeige zur Strafe führen kann.
Verjährung. Strafrechtlich beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Steuern plus Zinsen und Strafzuschlag sind sofort fällig.

Weiterführende Expertentipps

Dies sind die neuesten Buchhtitel unseres Experten Anto Götzenberger, der sich auf das Thema Geldanlage und Steuern spezialisiert hat:
  • Steuerstrategien für Kapitalanleger, 1 Auflage 2012 200 Seiten ISBN 978 3 7093 0366 5 EUR 29.90 Linde Verlag Wien 
  • Auslandsvermögen richtig legalisieren, 3 Auflage 2012, 258 Seiten ISBN 978 3 7093 0378 8 EUR 29,90 Linde Verlag Wien
  • Steuersensitive Geldanlage 2 Aufl 2012 ca. 200 Seiten, ISBN 978 3 709 3 0371 9 EUR 29,90 Linde Wien