- Praxistipps Aktuelle Steuervorteile

Wie Vermieter und Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben oder selbst nutzen, zurzeit steuerlich profitieren, zeigt diese Übersicht.

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Aktuelle Steuervorteile

Werbungskosten. Wer seine Immobilie vermietet, kann Ausgaben für die Sanierung sofort als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehen. Innerhalb von drei Jahren nach Bau oder Kauf der Immobilie dürfen die Renovierungskosten nicht mehr als 15 Prozent des Anschaffungspreises ausmachen, sonst unterstellt das Finanzamt nachträgliche Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und akzeptiert nur die jährliche Abschreibung mit dem Gebäude von zwei Prozent, also über 50 Jahre.

Steuerbonus. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, und Mieter können Handwerksarbeiten im Privathaushalt absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt nur die Arbeits- und Nebenkosten plus Mehrwertsteuer, keine Materialausgaben. 20 Prozent von bis zu 6000 Euro im Jahr, also bis zu 1200 Euro, darf der Renovierer direkt von seiner Einkommensteuerschuld abziehen. Den Vorteil können auch Besitzer von Eigentumswohnungen nutzen, deren Hausverwalter Aufträge an Handwerker vergibt. Die Arbeiten müssen in oder an einem Gebäude in Deutschland oder der EU ausgeführt werden, auch eine Ferienwohnung ist begünstigt. Bei gleichzeitiger Förderung der Renovierung durch öffentliche Mittel (KfW) gewährt der Fiskus keinen Steuerbonus.