Pendlerpauschale Oberste Steuerrichter äußern "ernstliche Zweifel"

Erstmals hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Kürzung der Pendlerpauschale Stellung bezogen. Bei vorläufiger Prüfung sei die Verfassungsmäßigkeit der 2007 novellierten Regelung im Einkommensteuergesetz "ernstlich zweifelhaft".

Pendlerpauschale

Oberste Steuerrichter äußern "ernstliche Zweifel"

Seit Jahresbeginn dürfen Arbeitnehmer ihre Aufwendungen für die ersten 20 Kilometer bis zum Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hatte die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte angeordnet, der die anfallenden Fahrtkosten ohne die Kürzung erfasst. Der BFH (Beschluss v. 23.08.2007, Az.: VI B 42/07) folgte jetzt der Würdigung des Niedersächsischen FG. Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der Neuregelung steht noch aus.

Als Steuerpflichtiger sollten Sie also darauf achten, dass auch bei Ihnen der ungekürzte Betrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird. Das rät der Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland.

Die Mitteilung des BFH finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzhof.de .