Mehr Steuerbonus für Helfer

Ehrenamt | Rotes Kreuz, Feuerwehr, Sportvereine, Innungen, Handwerkskammern und viele andere Organisationen könnten ohne einsatzfreudige Helfer ihre Arbeit einstellen. Rückwirkend ab Anfang 2007 erhalten diese Freiwilligen für ihr Engagement mehr Steuervorteile.

Mehr Steuerbonus für Helfer

23 Millionen Menschen in Deutschland sind ehrenamtlich tätig, 14000 Stiftungen fördern gemeinnützige Zwecke. „Sie unterstützen viele gesellschaftliche Bereiche und sie engagieren sich im Sozialen, der Wissenschaft oder dem Umweltschutz“, lobt das Bundesfinanzministerium. „Sie alle sind unverzichtbar für den internen Zusammenhalt unseres Landes“, heißt es dann weiter.

Schreiner Andreas Baumann in Berchtesgaden ist einer von ihnen. 100 Mal im Jahr rückt der 23-jährige zusammen mit seinem Labradorrüden Benno aus. Die beiden helfen bei der Bergwacht des Bayerischen Roten Kreuzes verunglückten Wanderern und sind manchmal auch auf Vermisstensuche. Im Winter gehören sie zur Lawinenhundestaffel, die versucht, verschüttete Skifahrer zu retten. Warum er das alles macht? „Ich bin schon früh gerne in die Berge gegangen und will mich da auch für andere Menschen engagieren“, sagt Baumann ganz nüchtern. Einen Nebenverdienst bringt ihm der Einsatz nicht. „Es gibt lediglich einen Zuschuss fürs Hundefutter.“ Damit profitiert Baumann zwar nicht besonders von den erweiterten Steuervorteilen, die es rückwirkend seit Anfang 2007 gibt, aber das spielt für ihn keine Rolle.

Auch für den Dachdeckermeister Henry Miertschink in Dresden ist Geld nicht der Anreiz für sein Ehrenamt. 150 Euro Aufwandsentschädigung erhält er als Obermeister der Dachdeckerinnung Dresden im Monat. Zeit und Fahrtkosten trägt wie bei anderen Innungsmitgliedern jeder Betrieb selbst. In seinem Fall ist das die Firma Dachblitz GmbH mit 25 Arbeitnehmern und 2,5 Million Euro Umsatz im Jahr (www.dachblitz.de).

Seit 1999 amtiert Miertschink als Obermeister seiner Innung, die mit 126 Mitgliedern immerhin die Hälfte aller Dachdeckerbetriebe im Bezirk vereinigt. „Für mich ist es notwendig, dass wir uns für den Zusammenhalt unter den Kollegen einsetzen, durch Information und Qualifizierung auf dem neuesten Stand sind, und dass wir etwas bewegen“, erklärt er. Ein wichtiger Punkt ist dabei das Forderungssicherungsgesetz. „Ich hoffe sehr, dass es endlich verabschiedet wird“, so Henry Miertschink.

Peer Steinbrück ist großzügig

Nach der Gesetzesänderung bleibt dem Obermeister von der Aufwandsentschädigung mehr als bisher steuerfrei. Für diesen und weitere Vorteile im Ehrenamt hat der ansonsten gnadenlos sparsame Bundesfinanzminister Peer Steinbrück immerhin 490 Millionen Euro locker gemacht. Dieser Topf deckt allerdings höhere Freibeträge für Ehrenamtliche genauso ab wie etwa den erweiterten Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Ehrenamtsträger können bereits für dieses Jahr den neuen Steuerfreibetrag von 500 Euro beanspruchen. Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht schon von anderen Regelungen profitieren.

Mitbeteiligt an den verbesserten Steuerbedingungen für Ehrenamtsträger war auch der ZDHin Berlin. In zahlreichen Punkten erreichten seine Experten letztlich sogar deutliche Verbesserungen. „Damit erhält der unverzichtbare Beitrag der großen Zahl sehr engagierter, ehrenamtlicher Kräfte in der Handwerksorganisation von Seiten des Staates die verdiente Anerkennung“, lobt ZDH-Präsident Otto Kentzler.

Und Matthias Lefarth, beim ZDH Abteilungsleiter für Steuer- und Finanzpolitik, nennt dafür Beispiele: Der neue Freibetrag von 500 Euro jährlich gilt für ehrenamtliche Nebeneinkünfte bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen. Mit dieser Aufwandspauschale werden die Kosten abgegolten, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen.

Wer die Aufwandspauschale in Anspruch nimmt, kann allerdings nicht zusätzlich auch noch Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bekommen. Das gilt unter anderem für den so genannten Übungsleiterfreibetrag. Diesen gab es schon bisher, etwa für Trainer, Dozenten oder Mitglieder von Prüfungsausschüssen. Der Übungsleiterfreibetrag ist jetzt von 1848 Euro auf 2100 Euro im Jahr erhöht worden.

Bei den gemeinnützigen Spenden ist die Höchstgrenze angehoben und vereinheitlicht worden. Bisher konnten bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke ausgegeben und als Sonderausgabe abgesetzt werden. Bei wissenschaftlichen und bei als besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecken waren es bis zu zehn Prozent. Jetzt gilt für alle förderwürdigen Zwecke die einheitliche Obergrenze von 20 Prozent.

Für den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen können statt bisher 307000 Euro in den ersten zehn Jahren eine Million Euro gleich bei der Gründung geltend gemacht werden.

Besser ergeht es künftig auch Institutionen und Vereinen, die etwas Geld verdienen, etwa durch Einnahmen einer Gaststätte oder bei Veranstaltungen. Sie durften bisher nur 30678 Euro (brutto) verdienen, ohne Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Jetzt sind es 35000 Euro. Davon profitieren beispielsweise Handwerkskammern im Bereich der Aus- und Weiterbildung.

harald.klein@handwerk-magazin.de