Lohnsteuer: Vorteil bei Arbeitnehmerentsendung nutzen

Arbeitgeber mit mehreren Unternehmen an unterschiedlichen Standorten entsenden Arbeitnehmer regelmäßig zeitlich befristet an diese verbundenen Betriebe. Je nach Vertrag befindet sich der Arbeitnehmer dann auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder der neue, zeitlich befristete Arbeitsplatz wird zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

Steuerlich optimal wäre die Arbeitnehmerentsendung, wenn der Arbeitnehmer sich während der Dauer der Entsendung auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit befinden würde. In diesem Fall dürfte der Arbeitgeber folgende Ausgaben des Arbeitnehmers steuer- und abgabenfrei übernehmen:

  • Fahrtkosten während der zeitlich befristeten Entsendung mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer
  • Verpflegungsmehraufwendungen während der ersten drei Monate
  • Unterkunftskosten oder Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (Anmietung einer Zweitwohnung).


Schnellübersicht:

Berufliche Auswärtstätigkeit: Der bisherige Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber bleibt während der Entsendung gültig.
Neue regelmäßige Arbeitsstätte: Der bisherige Arbeitsvertrag ruht während der Entsendung. Mit dem verbundenen Unternehmen wird ein eigener Arbeitsvertrag geschlossen.

Tipp: Mietet ein entsandter Mitarbeiter am zeitlich befristeten neuen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, darf der Arbeitgeber nur Kosten für eine bis zu 60 Quadratmeter große Wohnung steuer- und abgabenfrei erstatten.