Pendlerpauschale Alle Steuerbescheide ab 2007 vorläufig

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist dem Fiskus mit seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale ganz schön in die Parade gefahren. Jetzt müssen die Finanzämter vorläufig wieder die alte Pendlerpauschale anerkennen.

Pendlerpauschale

Alle Steuerbescheide ab 2007 vorläufig

Steuerpflichtige können beim Finanzamt den Freibetrag für die ersten 20 Kilometer eintragen lassen. Und das, obwohl die Pauschale laut Gesetz eigentlich erst ab Kilometer 21 geltend gemacht werden kann. Auf diese Zwischenlösung einigten sich die Finanzministerien von Bund und Ländern.

Eine Reaktion der Behörden war unumgänglich, nachdem der BFH ernsthafte Zweifel geäußert hatte, ob die Abschaffung der Entfernungspauschale verfassungsmäßig war. Jetzt muss das Verfassungsgericht die Kürzung des Steuerprivilegs prüfen.

Bis zur endgültigen Entscheidung der Richter in Karlsruhe gelten die Einkommenssteuerbescheide ab 2007 als vorläufig. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass derjenige, der mit dem Freibetrag arbeitet, eigentlich "zu wenig Steuern zahlt", was mit dem Steuerbescheid ausgeglichen würde.