Wovon Betriebe und Unternehmer privat am meisten profitieren, steht hier.
1. 40 Prozent abziehen
Investitionsabzugsbetrag. Ob beim Transporter, Dienstwagen, bei Maschinen oder neuen Büromöbeln - bereits für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter kann der Betrieb 40 Prozent wie eine Betriebsausgabe, insgesamt bis zu 200000 Euro, vom Gewinn abziehen. Das Betriebsvermögen darf maximal 335000 Euro betragen, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern sind 200000 Euro Gewinn die Obergrenze. Ab 2011 sinken diese Grenzen auf 235.000 Euro Betriebsvermögen und 100000 Euro Gewinn.
Ein Beispiel:
3 Fahrzeuge - 90.000 Euro
1 Maschine - 80.000 Euro
absetzbar - 68.000 Euro
Tipp: Checkliste Investitionsabzugsbetrag unter www.handwerk-magazin.de (Downloads) nutzen.
2. Schneller abschreiben
Degressive AfA. Im Zuge der Wirtschaftskrise eingeführt, jetzt Auslaufmodell - wer die degressive Abschreibung (AfA) von 25 Prozent noch nutzen will, muss sich beeilen. Denn ab 2011 gibt es diesen Turbosteuersenker nicht mehr. Entscheidend ist der Kauf bis 31. Dezember. Das sichert den Vorteil für die nächsten Jahre. Sobald die lineare Methode mehr abwirft, wechselt die Firma zu dieser. Ein Beispiel mit acht Jahren Nutzungsdauer:
Kauf Maschine Anfang Dezember - 50.000 Euro
degressive AfA bis 2013, insgesamt - 29.346 Euro
2014 Wechsel zur linearen AfA mit 12,5 %
Tipp: Wann der Wechsel am günstigsten ist, zeigt www.handwerk-magazin.de/steuerendspurt.
3. 20 Prozent extra
Sonder-AfA. Zur regulären Abschreibung bekommen Betriebe bis 335000 Euro Betriebsvermögen oder 200000 Euro Gewinn noch einen Extrabonus vom Finanzamt: Sie können auf bewegliche Wirtschaftsgüter 20 Prozent Sonderabschreibung absetzen. Ab 2011 sinken die Schwellenwerte (Tipp 1). Ein Beispiel:
Kauf zweier Kombis - 50.000 Euro
degressive AfA 2010 - 12.500 Euro
Sonder-AfA 2010 - 10.000 Euro
absetzbar - 22.500 Euro
Tipp: Noch umfassend nutzen.
4. Flexibel kaufen
Kleininvestitionen. Bei „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ zum Preis bis je 1000 Euro haben Betriebe gleich mehrere Varianten: Bis 410 Euro netto können sie den Kauf sofort als Betriebsausgabe absetzen oder regulär abschreiben. Bis zum Nettopreis von je 1000 Euro darf die Firma die Wirtschaftsgüter alternativ in einen Sammelposten buchen und diesen fünf Jahre lang mit je 20 Prozent abschreiben. Ein Beispiel:
5 Bohrer je 150 Euro sofort absetzen - 750 Euro
2 Bürosessel je 500 Euro + 3 - 1000 Euro
Schränke je 600 Euro, Sammelposten - 1800 Euro
absetzen: 750 + 560 Euro (20 %) - 1310 Euro
Tipp: Jetzt einkaufen.
5. Zuschuss kassieren
Investitionszulage. Viele Handwerksbetriebe in den neuen Bundesländern und in Berlin bekommen für ihre Investitionen auf Antrag bis zu 25 Prozent Zuschuss vom Finanzamt. Begünstigt sind Firmen des verarbeitenden Gewerbes, also etwa im Bau, Metallbau oder Bäckereien. Auch Bautischlereien und Bauschlossereien. Ein Beispiel:
Bäckereierweiterung - 50.000 Euro
Zulage - 20 Prozent
kassieren - 10.000 Euro
Tipp: Den Antrag beim Finanzamt vor dem Investitionsbeginn stellen.
6. Liquidität steigern
Istversteuerung. Lag der Umsatz im Vorjahr nicht über 500000 Euro, braucht der Betrieb dieses Jahr die den Kunden berechnete Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abzuführen, wenn das Geld tatsächlich auf dem Firmenkonto ist. Das ist die liquiditätsschonende Alternative zur Steuer, die sofort mit der Rechnung fällig wird. Ein Beispiel:
Forderungen: 50.000 Euro netto
Zahlungseingang nach drei Monaten
Zinsersparnis aus 9500 Euro Umsatzsteuer -
Tipp: Bei Umsatz 2010 nahe 500000 Euro Rechnungen auf 2011 verschieben.
7. Rechnungen prüfen
Umsatzsteuer. Zum Jahresende sollten Betriebe prüfen, ob die Eingangsrechnungen alle Pflichtangaben enthalten. Fehlen welche, Rechnung zurückschicken und um Korrektur bitten.
Tipp: Checkliste Rechnungen unter www.handwerk-magazin.de herunterladen. Details zur Nettorechnung in handwerk magazin 1/2010, zur E-Rechnung in Heft 11/2010.
8. Freistellung erneuern
Bauabzugsteuer. Die Kunden von Bau- und Ausbauhandwerkern müssen 15 Prozent Bauabzugsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen, wenn der Handwerker keine aktuelle Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat.
Tipp: Verlängerung jetzt beantragen, wenn die Bescheinigung Ende 2010 ausläuft.
9. Auto kaufen
Leasing. Bei guter Liquidität und ordentlichem Gewinn sollten Betriebe dieses Jahr neue Fahrzeuge kaufen. Alternativ least der Betrieb die Fahrzeuge etwa beim Opel Combo für monatlich 333 Euro und setzt die Raten sofort von der Steuer ab. Das Beispiel:
Kauf von 3 Opel Combo - 52.000 Euro
absetzen: 45% AfA + SonderAfA - 23.400 Euro
oder 3 x 4000 Euro Leasing - 12.000 Euro
Tipp: Günstigste Leasingfirmen auf Seite 60 ff. (hm 12/2010)
10. Betriebsfahrten nachweisen
Firmenwagen. Zugunsten von Handwerksbetrieben im Bau und Ausbau unterstellt das Finanzamt, dass sie ihre Firmenautos überwiegend betrieblich nutzen. Andere Branchen müssen nachweisen, dass ihre Fahrzeuge zu mehr als 50 Prozent betrieblich unterwegs sind. Das Finanzamt begnügt sich mit einem Fahrtenbuch, das drei Monate lang geführt wurde.
Tipp: Beim privat selten genutzten Wagen kann das Fahrtenbuch geringere Steuern als nach der Ein-Prozent-Methode ergeben (siehe Seite 58).
11. Erstattung beantragen
Stromsteuer. Produzierende Handwerksbetriebe, die mehr als 25000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, bekommen auf Antrag einen Teil der Stromsteuer vom Hauptzollamt erstattet. Der Antrag für 2009 muss bis spätestens 31. Dezember beim Hauptzollamt eingegangen sein.
Tipp: Weitere Informationen unter www.zoll.de; Stromsteuerrechner unter www.zdh.de .
12. Mit Vorteil werben
Steuerbonus. Kurz vor Jahresende gibt es etwa bei Malern, Fliesenlegern, Raumausstattern, Schreinern eine lukrative Jagd nach Renovierungsaufträgen mit Steuerbonus, bei dem jeder Privathaushalt 20 Prozent der Handwerksarbeit und bis zu 1200 Euro im Jahr direkt von der Steuer abziehen kann. Auch Mieter profitieren davon.
Tipp: Kunden erinnern.
13. Fiskus zahlt mit
Bewirtung. Der Betrieb kann Bewirtungskosten zu 70 Prozent absetzen, die Umsatzsteuer darauf voll. Jetzt zum Jahresende sollten die Belege noch einmal geprüft werden. Maschinengeschriebene Rechnung mit Einzelposten, Angabe eines geschäftlichen Anlasses, Name der Gäste, Ort und Tag der Bewirtung gehören dazu. Ein Beispiel:
Rechnungen 2010 netto - 5000 Euro
Umsatzsteuer - 950 Euro
absetzen: 3500 Euro + 950 Euro - 4450 Euro
Tipp: Private Gäste am besten separat einladen (siehe aber auch Tipp 15).
14. Mitarbeiter einladen
Weihnachtsfeier. Ob in der Firma oder im Gasthaus mit Essen, Trinken und Musik - zu Weih-nachten lädt jeder gute Chef seine Mitarbeiter ein. Die Firma setzt die Rechnung als Betriebsausgabe ab, die Gäste bekommen das Fest lohnsteuerfrei, wenn je Mitarbeiter nicht mehr als 110 Euro angefallen sind. Doch Vorsicht: Das ist eine Bruttogrenze, netto liegt sie bei 92,43 Euro! Ein Beispiel:
Bewirtung und Musik - 1300 Euro + 247 Euro USt.
15 Mitarbeiter - Anteil je 103,13 Euro
absetzbar 1547 Euro
Tipp: Mit dem Nettowert von 92,43 Euro rechnen.
15. Ausgaben mischen
Geschäftsreise, Einladung. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (handwerk magazin 4/2010) erkennt das Finanzamt betrieblich und privat gemischte Aufwendungen anteilig als Betriebsausgaben an, wenn der Firmenanteil mindestens zehn Prozent beträgt. Ein Beispiel:
Firmenjubiläum - 80 Kunden, 20 Privatgäste
Kosten - 5000 Euro, davon Bewirtung 4000 Euro
absetzbar: anteilig 800 Euro aus 1000 Euro Rahmenkosten + 2240 Euro (70 Prozent) aus 3200 Euro Bewirtungskosten, - insgesamt 3040 Euro
16. Betrieb übergeben
Nachfolge. Handwerker können die Betriebsnachfolge steuergünstig einfädeln: Sohn oder Tochter etwa bekommen die Firma zu 85 Prozent steuerfrei übertragen. Zudem gibt es noch den persönlichen Freibetrag. Bedingung: fünf Jahre Betrieb fortführen und maximal 150000 Euro entnehmen. Ein Beispiel:
Betriebsvermögen - 2.500.000 Euro
steuerfrei - 2.125.000 Euro
steuerpflichtig - 375.000 Euro
persönlicher Freibetrag - 400.000 Euro
Schenkungsteuer - 0 Euro
Tipp: Verkauft der Senior ab 55 Jahre den Betrieb oder legt ihn still, profitiert er von bis zu 45000 Euro Freibetrag und weiteren Steuervorteilen.
17. Heimbüro angeben
Arbeitszimmer. Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht, kann der Handwerker bis zu 1250 Euro fürs Arbeitszimmer geltend machen. Ein Beispiel für eine Mietwohnung mit 100 qm, davon ein Arbeitszimmer mit 20 qm:
Warmmiete Wohnung - 700 Euro
Strom Wohnung - 50 Euro
Anteil berechnen: 150 Euro x 12 - 1800 Euro
absetzbar - 1250 Euro
Tipp: Die Regelung gilt rückwirkend bis 2007 auch für noch offene Steuerfälle, in denen bisher kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist.
18. Zweitwohnung berechnen
Doppelhaushalt. Sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesfinanzministerium haben die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung gelockert. Die neuen Vorteile können Handwerksunternehmer nutzen, die ihren privaten Wohnsitz von ihrem Arbeitsort weg verlegen mussten und sich jetzt an ihrem bisherigen Wohnort nur noch eine kleine Bleibe leisten (BFH, Az. VI R 23/07, VI R 58/06). Ein Beispiel für eine Zweitwohnung:
Warmmiete: 600 Euro x 12 - 7200 Euro
Heimfahrten: 40 x 200 km Entfernung
Ansatz: 8000 km x 0,30 Euro - 2400 Euro
absetzbar - 9600 Euro
Tipp: Jährliche Fahrleistung durch Werkstattrechnungen nachweisen.
19. Lebenslang lernen
Fortbildung. Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten etwa für den Computer- oder Sprachkurs, soweit die Teilnahme beruflich oder betrieblich veranlasst war. Beruflich und privat gemischte Aufwendungen dürfen jeweils aufgeteilt abgesetzt werden (Tipp 15).
Tipp: Studenten, die nach der Berufsausbildung ein Erststudium absolvieren, setzen Studiengebühren, Miete, Bücher, Computer und Fahrtkosten als vorweggenommene Werbungskosten ab (Bundesfinanzhof, Az. VI R 14/07).
20. Brille kaufen
Außergewöhnliche Belastung. Zahnersatz, neue Brille, Scheidung, Unterhalt - falls viel zusammenkommt, beteiligt sich das Finanzamt an der „außergewöhnlichen Belastung“. Ein Beispiel für einen Familienvater mit zwei Kindern:
Einkünfte - 60.000 Euro
Eigenleistung Zahnersatz - 3000 Euro
Brille Tochter - 300 Euro
Summe Aufwendungen - 3300 Euro
gesetzlich zumutbar:
4 Prozent von 60.000 Euro 2400 Euro
absetzbar: 3300 - 2400 Euro - 900 Euro
Tipp: Alle Belege auf den Tisch legen und nachrechnen, wie hoch die Aufwendungen sind. Zumutbare Beträge mit Hilfe von www.handwerk-magazin.de/steuerendspurt berechnen.
21. Neu vergleichen
Splitting. Ehepaare wählen oftmals automatisch die gemeinsame Veranlagung und damit den Splittingtarif. Oft ein Fehler, vor allem bei Ehegatten mit hohem Einkommen. Denn pauschal lässt sich die richtige Wahl in vielen Fällen nicht ausmachen. Es ändern sich zu viele Steuergesetze. Seit Anfang 2010 gibt es für Paare, die beide Arbeitslohn beziehen, die Möglichkeit, das sogenannte Faktorverfahren zu beantragen. Dies soll zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug führen. Ein Beispiel:
Einkommen - 60.000 Euro
Splittingtabelle: Einkommensteuer - 11.869 Euro
Grundtabelle: Einkommensteuer - 17.965 Euro
Differenz - 6096 Euro
Tipp: Ehegatten können ihre Steuerbelastung online unter bundesfinanzministerium.de selbst berechnen (Suchwort: Abgabenrechner); dort gibt es auch einen Rechner für das Faktorverfahren.
22. Mehr Beiträge absetzen
Sonderausgaben. Seit Jahresanfang können die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung wie auch der vergleichbare Schutz über eine private Police voll steuerlich geltend gemacht werden. Luxus wie Einbettzimmer oder Chefarzt finanziert das Finanzamt nicht mit, falls die Aufwendungen für Vorsorge, Kranken- und Pflegeschutz über 2800 Euro jährlich liegen. Ein Beispiel für einen privat Versicherten:
Krankenversicherungsbeitrag - 2400 Euro
Pflegepflichtversicherung - 200 Euro
sonstige Vorsorgeaufwendungen - 200 Euro
absetzbar - 2800 Euro
Tipp: Privat Versicherte können die Kosten für die Privatversicherung ihrer Kinder absetzen.
23. Kindergeld sichern
Kindergeld. Sobald die Einkünfte und Bezüge des Sohnes oder der Tochter bei 8004 Euro und mehr im Jahr liegen, fällt das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für 2010 weg.
Tipp: Einnahmen im Blick behalten, alle Ausgabenbelege sammeln (siehe auch Seite 58 Ausgabe hm 12/2010).
24. Tagesmutter eintragen
Kinderbetreuungskosten. Tagesmutter oder Kindergarten: Eltern können die Kosten zu zwei Dritteln als Sonderausgaben oder Werbungskosten bis 4000 Euro geltend machen. Prinzipiell darf das Kind nicht älter als 14 Jahre sein. Wenn nur einer verdient oder bei nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden akzeptiert das Finanzamt Aufwendungen für Nachwuchs zwischen drei und sechs Jahren. Ein Beispiel:
Kinderbetreuung im Monat - 400 Euro
im Jahr - 4800 Euro
absetzbar - 3200 Euro
Tipp: Gegen die beschränkte Absetzung läuft beim Bundesfinanzhof ein Verfahren (Az. III R 67/09). Betroffene geben ihre gesamten Kosten an, legen Einspruch ein und profitieren vom möglichen positiven Ausgang.
25. Günstiger schenken
Schenkungsteuer. Ob Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Versorgungsbeträge, Steuersätze und Freibeträge sind für den Partner nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ab 2011 auch gesetzlich gleich. Ein Beispiel:
Schenkung - 600.000 Euro
Freibetrag - 500.000 Euro
steuerpflichtig - 100.000 Euro
bezahlen: 11 Prozent - 11.000 Euro
Lebenspartner mussten bisher
30 Prozent, hier 30000 Euro, zahlen.
Tipp: Schenkungen neu berechnen.