Unternehmer, die ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, können Zuzahlungen des Mitarbeiters vereinbaren. Doch was passiert, wenn die Zuzahlung höher ausfällt als der private Nutzungsanteil?
Dienstwagen: Zuzahlung des Mitarbeiters senkt Steuern
Grundsätzlich gilt bei Zuzahlungen von Arbeitnehmern zum Firmenwagen, dass diese den geldwerten Vorteil für die private Pkw-Nutzung mindern (Richtlinie 8.1 Abs. 9 Nr. 4 der Lohnsteuerrichtlinien). Ist die vereinbarte Zuzahlung höher als der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Firmenwagens, mindert der übersteigende Betrag den verbleibenden Arbeitslohn. Folge: Es fallen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.
Beispiel: Der als geldwerte Vorteil zu versteuernde Nutzungsanteil beträgt 350 Euro monatlich. Der Mitarbeiter muss monatliche Zuzahlungen zu seinem Firmenwagen von 250 Euro leisten. Folge: In diesem Fall werden Lohnsteuer und Sozialversicherung nur für einen geldwerten Vorteil von 100 Euro fällig.
Variante: Muss der Arbeitnehmer aus dem Beispielsfall monatlich 400 Euro für die Nutzungsüberlassung des Firmenwagens zuzahlen, ist kein geldwerter Vorteil mehr zu versteuern. Im Gegenteil: Der übersteigende Betrag von monatlich 50 Euro mindert den laufenden Arbeitslohn.