Dienstwagen: Zuzahlung des Mitarbeiters senkt Steuern

Unternehmer, die ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, können Zuzahlungen des Mitarbeiters vereinbaren. Doch was passiert, wenn die Zuzahlung höher ausfällt als der private Nutzungsanteil?

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Dienstwagen: Zuzahlung des Mitarbeiters senkt Steuern

Grundsätzlich gilt bei Zuzahlungen von Arbeitnehmern zum Firmenwagen, dass diese den geldwerten Vorteil für die private Pkw-Nutzung mindern (Richtlinie 8.1 Abs. 9 Nr. 4 der Lohnsteuerrichtlinien). Ist die vereinbarte Zuzahlung höher als der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Firmenwagens, mindert der übersteigende Betrag den verbleibenden Arbeitslohn. Folge: Es fallen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.

Beispiel: Der als geldwerte Vorteil zu versteuernde Nutzungsanteil beträgt 350 Euro monatlich. Der Mitarbeiter muss monatliche Zuzahlungen zu seinem Firmenwagen von 250 Euro leisten. Folge: In diesem Fall werden Lohnsteuer und Sozialversicherung nur für einen geldwerten Vorteil von 100 Euro fällig.

Variante: Muss der Arbeitnehmer aus dem Beispielsfall monatlich 400 Euro für die Nutzungsüberlassung des Firmenwagens zuzahlen, ist kein geldwerter Vorteil mehr zu versteuern. Im Gegenteil: Der übersteigende Betrag von monatlich 50 Euro mindert den laufenden Arbeitslohn.