Handwerkerrechnungen Steuerbonus besser nutzen

Kurz bevor das Bundsfinanzministerium sein Schreiben mit Details zum Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen herausgegeben hat, gab es weitere Hinweise aus der Praxis. Zum Beispiel dazu, wie Arbeits- und Materialkosten sauber voneinander getrennt werden.

Handwerkerrechnungen

Steuerbonus besser nutzen

Der Deutsche Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg etwa hält diesen Satz für ausreichend: "Im Rechnungsbetrag in Höhe von .... sind Materialkosten von ... brutto enthalten."

Dann können die Bruttoarbeitskosten und der 20-prozentige Abzug darauf leicht herausgerechnet werden. Matthias Lefarth vom ZDH rät davon ab. Er empfiehlt, die Arbeitskosten netto wie brutto gesondert auszuweisen.

hm-Hinweise: Der Kunde muss Kopien der Rechnung und seiner Banküberweisung der Steuererklärung beifügen. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat haushaltsnahe Dienstleistungen, die zusätzlich zu Handwerkerrechnungen abgesetzt werden können, auch beim Auftrag durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (13 K 262/04).