Investitionsabzugsbetrag: Vorsicht beim Dienstwagen

Bei der Bilanz suchen Unternehmen oftmals händeringend nach Möglichkeiten, ihren Gewinn steuersparend zu drücken. Dabei stoßen sie immer wieder auf den Investitionsabzugsbetrag. Doch bei Fahrzeugen droht hier nicht selten eine böse Überraschung.

Die 1%-Methode bei Firmenwagen können Arbeitnehmer nicht so leicht austricksen. - © Mercedes Benz

Denn der Investitionsabzugsbetrag, bei dem 40 Prozent der in den nächsten drei Jahren geplanten Investitionskosten wie Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, ist nur zulässig, wenn die Gegenstände im Jahr der Investition und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Um dies in der Praxis nachzuweisen, hilft  bei einem Dienstwagen nur das Fahrtenbuch. Betriebsinhaber, die also 2010 einen Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Kauf des neuen Firmenwagens geltend machen, müssen damit nachweisen, dass sie diesen Wagen im Jahr des Kaufs und im Jahr danach zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen.

Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, rollt das Finanzamt das Jahr 2010 neu auf und rechnet dem Gewinn den bisher abgezogenen Investitionsabzugsbetrag hinzu. Zusätzlich werden Zinsen auf die Steuernachzahlungen für 2010 fällig.

Tipp: Wer also heute schon weiß, dass die Privatnutzung mehr als 10 Prozent betragen wird und wer kein Fahrtenbuch führen will, sondern die Privatnutzung nach der 1%-Regelung berechnet, sollte die Finger vom Investitionsabzugsbetrag lassen und mit seinem Steuerberater nach alternativen Steuerstrategien suchen.