Steuerbonus: Doppelter Abzug möglich

Beauftragt ein Privatmann einen Handwerker mit Arbeiten in seinem Privathaushalt, kann er beim Finanzamt eine Steueranrechnung auf seine persönliche Steuerschuld beantragen. 20 Prozent der Arbeitsleistung, höchstens 1200 Euro rechnet das Finanzamt an. Doch durch ein Hintertürchen kommen Kunden in den Genuss der doppelten Anrechnung.

Für die Malerarbeit zu Hause können Kunden 20 Prozent von der Steuer abziehen. - © Archiv

Zwar haben die Gerichte bereits entschieden, dass es die Steueranrechnung bei mehreren Haushalten nicht für jeden einzelnen gibt. Doch heiraten etwa Steuerzahler während des Jahres oder ziehen sie zusammen, kann jeder Ehegatte noch für seinen bisherigen Haushalt den Höchstbetrag in Anspruch nehmen. Mit anderen Worten: Es dürfen tatsächlich die doppelten Höchstbeträge angerechnet werden (Kurzerlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Az. III B S 2506 – 1/2007).

Beispiel: Heinz und Gerda Wohlgemut bezogen im Oktober 2010 erstmals eine gemeinsame Wohnung und heirateten im November. In der gemeinsamen Wohnung beauftragen sie einen Handwerker. Kosten für Arbeitsleistung 2000 Euro. In ihren bisherigen Wohnungen fielen ebenfalls Handwerkskosten an (Heinz: 3000 Euro; Gerda 6000 Euro). Geben die beiden für 2010 eine Steuererklärung ab, beträgt die Steueranrechung ausnahmsweise 2200 Euro (11000 Euro x 20%).

Tipp: Rechnen Kunden einem Handwerker also bei Neubezug einer gemeinsamen Wohnung vor, dass ihnen aus der abgerechneten Leistung nur eine Steueranrechnung von 1200 Euro im Jahr zusteht, um den Preis zu drücken? Wenn ja, sollten sie Handwerksbetriebe auf diese brandaktuelle und bundeseinheitlich abgestimmte Doppelförderung hinweisen.