Bundesarbeitsgericht: Leiharbeiter dürfen in Betriebsrat
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Leiharbeiter zukünftig auch für die Betriebsratswahlen mitberücksichtigt werden müssen. Sie sind nach dem Urteil der Richter bei der maßgeblichen Beschäftigungszahl grundsätzlich einzurechnen. Das könnte die Betriebsratsgröße auch in mittelständischen Handwerksunternehmen erheblich vergrößern.
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