⇨ Nachwuchssuche Extras für Azubis

Auf dem Ausbildungsmarkt herrscht Konkurrenzkampf. Bieten Sie deshalb Bewerbern mehr als nur eine Lehrstelle. Hier einige Beispiele für Extras.

Extras für Azubis

Auslandspraktikum. Bringt Vorteile für beide Seiten: Die Lehrstelle wird für Bewerber attraktiver, und der Betrieb kann von den Erfahrungen des Azubis durch Fremdsprachenkenntnisse oder neue Verfahren profitieren. Empfehlenswert ist ein Auslandsaufenthalt ab dem zweiten Lehrjahr. Möglich sind Aufenthalte von drei Wochen bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit. Infos: Handwerkskammern, www.mobilitaetscoach.de

Studium. Handwerker können inzwischen nach Abschluss der Lehre an den meisten Unis studieren. Aber auch Auszubildende mit Abitur oder Fachabitur können innerhalb eines dualen Studiengangs parallel zur Lehre ihren Bachelor machen. Über diese Möglichkeiten sollten Firmenchefs schon bei der Nachwuchssuche ihre Bewerber informieren. handwerk magazin hat in einer Studie alle handwerkstypischen Studiengänge zusammengefasst. Infos: www.handwerk-magazin.de/wirtschaft

Nachhilfe. Viele Lehrstellenbewerber gelten als „nicht ausbildungsreif“. Doch es gibt Möglichkeiten, sie zu fördern. Dazu zählen die „ausbildungsbegleitenden Hilfen“, eine Art Nachhilfeunterricht, gefördert von den Arbeitsagenturen. Auch die Einstiegsqualifizierung, die auf die Berufsausbildung in einem Betrieb vorbereitet, kann ein Ausbildungsverhältnis fördern. Infos: Ausbildungsberater der Handwerkskammern, Arbeitsagentur

Führerschein. Schulabgänger haben – wenn überhaupt – nur die Fahrerlaubnis für Pkw. Doch im Betrieb werden meist Transporter gefahren, die mit dem Pkw-Schein nicht mehr gesteuert werden dürfen. Bezuschusst der Betrieb generell die Führerscheinkosten, muss er dies wie Arbeitslohn versteuern. Etwas anderes gilt, wenn der Azubi einen Führerschein überwiegend im betrieblichen Interesse erwirbt. Dann kann die Firma die Kosten des Führerscheins für Transporter oder Anhänger als Auslagenersatz steuerfrei übernehmen.

Fahrtkosten. Der Betrieb kann die Fahrten der Lehrlinge von der Wohnung zum Betrieb bezuschussen oder die Kosten ganz übernehmen. Zusammen mit anderen Extras sind je Lehrling bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei. Möglich ist auch ein steuerfreier Benzingutschein bis zu 44 Euro.