Krankmeldung: Chefs können ab dem ersten Krankheitstag Attest verlangen

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Ab dem dritten Krankheitstag müssen Beschäftigte üblicherweise dem Chef eine ärztliche Bescheinigung für ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt: Vorgesetzte können bereits sofort ein Attest verlangen.

Der Arbeitgeber hat es in der Hand: Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG, § 5 Abs. 1 Satz 3) ist der Chef berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Chef kann verlangen, dass Beschäftigte am ersten Krankheitstag Arzt aufsuchen

Eine Rundfunkredakteurin hatte durch mehrere Instanzen bis schließlich vor dem Bundearbeitsgericht geklagt. Sie stellte für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag, den ihr Vorgesetzter nicht genehmigte. Am jenem 30. November meldete sich die Klägerin krank. Daraufhin forderte der Vorgesetzte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage wollte sie das verhindern. Ohne Erfolg.

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