Mustervorlage Absage einer Bewerbung, Muster


Formulieren Sie die Absage auf eine Bewerbung richtig: Mit diesem Muster können Sie einen unpassenden Kandidaten / eine unpassende Kandidatin informieren.

Aufgepasst bei der Stellenausschreibung: Immer wieder versuchen
abgelehnte Bewerber Schadensersatz aufgrund einer vermeintlichen
Diskriminierung einzuklagen. Handwerksunternehmer sollten deshalb
vorsichtig sein, wie sie eine Absage begründen. Ein aktuelles Urteil
stärkt die Position der Arbeitgeber.


Seitdem es durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verboten ist, Mitarbeiter
und Bewerber etwa wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Herkunft
oder ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen, sind Unternehmer bei Stellenbesetzungen
vorsichtig geworden. Immer wieder gibt es aber auch sogenannte AGG-Hopper, die darauf
aus sind, wegen einer angeblichen Diskriminierung Schadenersatz einzuklagen. So wie
bei einer älteren russischen Bewerberin, die nach der Absage auf ihre Bewerbung Geld
forderte, weil sie diskriminiert worden sei. Zur Aufklärung forderte sie, der Betrieb
solle mitteilen, ob und wen er eingestellt habe. Darauf jedoch haben Bewerber keinen
Anspruch, so das Bundesarbeitsgericht, das die Klage abwies (Az. 8 AZR 287/08).



Tipp: Absagen an Bewerber nicht inhaltlich begründen.

Zielgruppe: Unternehmer – Personaler

Themenfeld: Betrieb – Management – Mitarbeiter – Personal – Bewerbung

Inhalt: Ein Musterbrief, mit dem Sie unpassenden Bewerbern absagen können.

Nutzen: Bringen Sie sich nicht in rechtliche Schwierigkeiten, weil Sie in einer Absage an den Bewerber nach Gründen suchen, sondern nutzen Sie diese neutrale Vorlage.



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  • Datum: 26. Oktober 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 81,56 kB
  • Quelle: handwerk magazin
  • Seitenanzahl: 1

Beschreibung

Formulieren Sie die Absage auf eine Bewerbung richtig: Mit diesem Muster können Sie einen unpassenden Kandidaten / eine unpassende Kandidatin informieren.

Aufgepasst bei der Stellenausschreibung: Immer wieder versuchen
abgelehnte Bewerber Schadensersatz aufgrund einer vermeintlichen
Diskriminierung einzuklagen. Handwerksunternehmer sollten deshalb
vorsichtig sein, wie sie eine Absage begründen. Ein aktuelles Urteil
stärkt die Position der Arbeitgeber.

Seitdem es durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verboten ist, Mitarbeiter
und Bewerber etwa wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Herkunft
oder ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen, sind Unternehmer bei Stellenbesetzungen
vorsichtig geworden. Immer wieder gibt es aber auch sogenannte AGG-Hopper, die darauf
aus sind, wegen einer angeblichen Diskriminierung Schadenersatz einzuklagen. So wie
bei einer älteren russischen Bewerberin, die nach der Absage auf ihre Bewerbung Geld
forderte, weil sie diskriminiert worden sei. Zur Aufklärung forderte sie, der Betrieb
solle mitteilen, ob und wen er eingestellt habe. Darauf jedoch haben Bewerber keinen
Anspruch, so das Bundesarbeitsgericht, das die Klage abwies (Az. 8 AZR 287/08).

Tipp: Absagen an Bewerber nicht inhaltlich begründen.

Zielgruppe: Unternehmer - Personaler

Themenfeld: Betrieb - Management - Mitarbeiter - Personal - Bewerbung

Inhalt: Ein Musterbrief, mit dem Sie unpassenden Bewerbern absagen können.

Nutzen: Bringen Sie sich nicht in rechtliche Schwierigkeiten, weil Sie in einer Absage an den Bewerber nach Gründen suchen, sondern nutzen Sie diese neutrale Vorlage.

Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl

1