Dürfen Sie Mitarbeiter auch nach Feierabend kontaktieren?
Eigentlich müssen Mitarbeiter auch im Handwerksbetrieb ihre Arbeitskraft nur während der vereinbarten Zeit einsetzen. Doch grundsätzlich darf der Chef sie auch noch nach Feierabend per Telefon, Handy oder Mail kontaktieren. Details nennt Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.
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