Bestechung: Was Mitarbeitern verboten ist
Eine gesetzliche Norm, die bestimmt, welche Zuwendungen arbeitsrechtlich im Einzelnen erlaubt sind und ab welchem Wert die Zuwendung Abmahnungen oder eine Kündigung rechtfertigt, gibt es nicht. Die Tipps zum Thema Bestechung, eine Checkliste und Beispiele von Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln sowie Experte von handwerk magazin,helfen Ihnen aber in der Praxis. Geben Sie jedem Mitarbeiter die Checkliste (Empfang bestätigen lassen) und hängen Sie diese am "schwarzen Brett" im Betrieb aus.
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