Häufige Krankschreibung kein Kündigungsgrund

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Für eine personenbedingte Kündigung ist nicht alleine die Anzahl der Krankheitstage entscheidend.

Krankschreibung
Personenbedingte Kündigung: Häufige Krankschreibungen alleine sind kein Grund. - © Foto: ddp

Häufige Krankschreibungen allein rechtfertigen noch nicht die personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers. Entscheidend ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vielmehr, ob die Krankschreibungen auch für die Zukunft eine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers erwarten lassen. Dies ist nach Ansicht der Richter nicht der Fall, wenn die zurückliegenden Erkrankungen keine gemeinsame Ursache hatten und damit ein Rückfall unwahrscheinlich ist.

Auf die Krankheitstage alleine kommt es nicht an

Im konkreten Fall war der Kläger in den Jahren von 2006 bis 2009 jeweils zwischen 33 und 103 Arbeitstage krank geschrieben. Der Arbeitgeber leistete dafür eine Entgeltfortzahlung von insgesamt 15.500 Euro. Dennoch hielten sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht die vom Arbeitgeber ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung für unverhältnismäßig.

Entscheidendungsfaktor gleiches Leiden

Eine "extrem hohe" Belastung durch die Entgeltfortzahlung, die das Bundesarbeitsgericht zur Bedingung für eine krankheitsbedingte Kündigung gemacht habe, liege nicht vor, befanden die Richter am Landesarbeitsgericht. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit einer wiederholten Krankschreibung wegen des gleichen Leidens gering. Schließlich müsse auch berücksichtigt werden, dass der Kläger von 21 Jahren im Betrieb 17 Jahre offenbar weitgehend ohne Krankheitstage gearbeitet habe.

(AZ: LAG Hamm, Urteil vom 15. April 2011, AZ: 13 Sa 1939/10)