Fristlose Kündigung nach vertuschtem Dienstunfall

Wer mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht und seinem Arbeitgeber vortäuscht, dass es sich um Fremdverschulden mit Fahrerflucht handelt, muss mit sofortiger Kündigung rechnen. Eine fristlose Entlassung ist dann selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit des Betroffenen rechtens.

Wer bei einem Unfall ein Fremdverschulden vortäuscht, muss mit einer sofortigen Kündigung rechnen. - © Gerhard Blank

Das entschied das Landesarbeitsgericht Sachsen, wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg berichtet. In dem Fall hatte ein 33-jähriger Anlagenmonteur mit seinem Dienstwagen vor einer roten Ampel einen Auffahrunfall verursacht. An dem fremden Auto entstand kein Schaden, so dass dessen Fahrer auf eine Unfallaufnahme verzichtete. Um den Schaden von rund 1.500 Euro am Firmenauto zu kaschieren, sagte der Monteur seinem Abteilungsleiter, er und sein mitfahrender Kollege hätten den auf dem Bürgersteig geparkten Wagen bei ihrer Rückkehr lädiert vorgefunden. Die Wahrheit kaum heraus, und dem schon vorher mehrfach wegen seiner Fahrweise abgemahnten Monteur wurde fristlos gekündigt.

Schadensersatzansprüche verschleiert

"Der Verkehrssünder hat nicht nur einen von ihm verschuldeten Unfall gegenüber seinem Arbeitgeber vertuschen wollen, sondern durch die vorgetäuschte Fahrerflucht auch dessen berechtigte Schadensersatzansprüche gegen ihn verschleiert", erläutert Rechtsanwältin Tanja Leopold den Urteilsspruch. Erschwerend komme hinzu, dass der Unfallfahrer einen weiteren Arbeitnehmer in sein eigenes Fehlverhalten habe verstricken und damit in das Täuschungsmanöver hineinziehen wollen.

(Aktenzeichen: 1 Sa 749/10)