Handy, E-Mails, Internet - die meisten Chefs lassen ihre Mitarbeiter betriebliche Geräte auch für private Kontakte nutzen, inklusive Missbrauchsrisiko. Was Betriebe kontrollieren dürfen.
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Wer als Angestellter nebenbei mit Schwarzarbeit sein Gehalt aufbessert und dabei unter den Kunden wildert, hat aufgrund dieser illegalen Beschäftigung eine fristlose Kündigung hinzunehmen, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 593/12). Erfahren Sie hier die Details zum Urteil.
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Eigentlich müssen Mitarbeiter auch im Handwerksbetrieb ihre Arbeitskraft nur während der vereinbarten Zeit einsetzen. Doch grundsätzlich darf der Chef sie auch noch nach Feierabend per Telefon, Handy oder Mail kontaktieren. Details nennt Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.
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Nachdem ein Gesetzentwurf gescheitert ist, regeln Bundesdatenschutzgesetz und das Bundesarbeitsgericht, wann und wo die Überwachung von Mitarbeitern zulässig ist.
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Testen Sie ihr Wissen und finden Sie heraus, auf welche Spielregeln bei der Kontrolle von Mitarbeitern, Kollegen und Auszubildenden in einem Handwerksunternehmen gelten. Die Lösungen zu den Fragen sind zum Teil in unseren Beiträgen versteckt. Viel Spaß beim Quiz!
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Bei Zeitarbeit denken viele Unternehmer kleinerer Betriebe zunächst an die große Industrie. Doch auch Chefs im Handwerk können von diesem praktischen Service profitieren, indem sie sich vorübergehend Mitarbeiter zum Festpreis ausleihen. Die folgenden vier Schritte zeigen Ihnen, wie es geht.
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Noch haben die Betriebe genügend Aufträge, doch die Konjunktur schwächt sich ab. Chefs sollten deshalb verstärkt auf flexible Mitarbeiter setzen. Geschäftsführer Ralf Engels nutzt die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, weiß aber auch um die Fallen beim Einsatz von Mitarbeitern auf Zeit.
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Der Chef darf sich Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis verkneifen, so das Bundesarbeitsgericht. Der Fall, das Urteil, die Praxisfolgen: Hier lesen Sie die Details zur Gerichtsentscheidung.
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Kranke Mitarbeiter können nicht nur die Betriebsabläufe stören, sondern auch Rechtsprobleme bereiten, wie aktuelle Urteile zeigen. Doch Chefs können teure Abfindungen vermeiden.
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Ab dem dritten Krankheitstag müssen Beschäftigte üblicherweise dem Chef eine ärztliche Bescheinigung für ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt: Vorgesetzte können bereits sofort ein Attest verlangen.
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Wer einen Betrieb übernimmt, muss auch die bisherigen Mitarbeiter weiterbeschäftigen. Was Verkäufer und Nachfolger beachten sollten, um hohe Kosten zu vermeiden.
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Befristete Arbeitsverträge helfen, die Personalstärke zielgenau an den aktuellen Bedarf im Betrieb anpassen, weil sie nach Ablauf des vereinbarten Termins ohne weiteres auslaufen. Keine Kündigung, keine Abfindung, kein Prozess. Es sind aber ein paar Details bei der Gestaltung befristeter Verträge zu beachten.
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Die Konjunktur schwächt sich ab. Was tun, wenn dann ein großer Auftrag wegbricht? Eine Möglichkeit ist die Befristung der Verträge, mit oder ohne Sachgrund. Wie sich Chefs richtig verhalten und worauf bei dieser Art von Arbeitsvertrag zu achten ist.
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Nicht selten scheitern betriebsbedingte Kündigungen, beispielsweise wegen Umsatzrückgang oder Rationalisierung, an einer fehlerhaften Sozialauswahl. Arbeitgeber müssen nämlich, so schreibt es das Kündigungsschutzgesetz vor, genau denjenigen vergleichbaren Mitarbeiter entlassen, den eine Kündigung am wenigsten hart trifft. Nach welchen Kriterien Sie vorgehen sollten.
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Gerade im Handwerk wissen viele Chefs, dass Vielfalt und Toleranz der Schlüssel für die erfolgreiche Mitarbeitersuche ist. Teams, in denen Männer und Frauen, Ältere und Jüngere, Einheimische und Zugewanderte oder andere zusammen kommen, arbeiten nachweislich besser. Für den Fall, dass im Betrieb dennoch Diskriminierung vorkommt, muss der Chef vorbeugen und handeln. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält alle wichtigen Informationen hierzu bereit und berät.
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Offene Stellen müssen mit dem Zusatz „m/w“ für „männlich/weiblich“ geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, das wissen inzwischen alle Chefs. Doch oft ist die Sachlage nicht so eindeutig. Wie würden Sie in folgenden Situationen reagieren? Testen Sie Ihr Praxiswissen zu den rechtlichen Antidiskriminierungs-Richtlinien.
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Arbeitnehmerdatenschutz Ein neues Gesetz soll die Daten von Bewerbern und Mitarbeitern besser schützen. Der Chef darf weniger Fragen stellen. Was Betriebe jetzt ändern sollten.
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Seit April gilt das Anerkennungsgesetz: Handwerkskammern dürfen jetzt ausländische Berufsabschlüsse leichter anerkennen. Wie das geht, was es kostet.
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Nach dem geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz dürfen Betriebe weniger persönliche Fragen stellen und müssen den Datenschutz der Mitarbeiter insgesamt besser beachten. Doch was geschieht mit den bereits erhobenen Daten? Die wichtigsten Praxistipps.
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Auch in kleinen Betrieben gibt es meistens eine Personalakte. Von der Bewerbung und dem Arbeitsvertrag über spätere Vereinbarungen, Abmahnungen bis zur Kündigung sollten dort alle Schriftstücke abgelegt sein. Doch was darf alles in die Personalakte und hat der Mitarbeiter ein Einsichtsrecht? Die wichtigsten Praxistipps.
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Eine gesetzliche Norm, die bestimmt, welche Zuwendungen arbeitsrechtlich im Einzelnen erlaubt sind und ab welchem Wert die Zuwendung Abmahnungen oder eine Kündigung rechtfertigt, gibt es nicht. Die Tipps zum Thema Bestechung, eine Checkliste und Beispiele von Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln sowie Experte von handwerk magazin,helfen Ihnen aber in der Praxis. Geben Sie jedem Mitarbeiter die Checkliste (Empfang bestätigen lassen) und hängen Sie diese am "schwarzen Brett" im Betrieb aus.
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