Schwarzarbeit: Fristlos kündigen

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Kündigung

Wer als Angestellter nebenbei mit Schwarzarbeit sein Gehalt aufbessert und dabei unter den Kunden wildert, hat aufgrund dieser illegalen Beschäftigung eine fristlose Kündigung hinzunehmen, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 593/12). Erfahren Sie hier die Details zum Urteil.

Montiert ein Angestellter und kassiert für sich, droht die Kündigung. - © K.- P. Adler - Fotolia.com

Fristlos kündigen

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war ein Rohrleitungsmonteur von seinem Chef zu einer Kundin geschickt worden. Er sollte deren Abflussrohre in der Küche und im Keller mit einer Spezialkamera inspizieren. Wobei er einen Schaden feststellte und deshalb Tage später dann dort neue Abflussrohre verlegte. Und an Ort und Stelle 900 Euro in bar kassierte. Das Geld behielt der Arbeiter nämlich für sich und rechnete den Auftrag auch nicht mit dem Betrieb ab.

Schwarzarbeit flog auf

Doch einige Zeit später rief der Auftraggeber an und monierte einen Mangel, die Schwarzarbeit flog auf. Die Folge: fristlose Kündigung. Zu Recht, so die Richter, denn der Mitarbeiter hatte seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt. „Ein Arbeitnehmer darf auf dem Markt seines Arbeitgebers keine eigenen Dienste und Leistungen anbieten“, erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos aus Bergisch Gladbach.

Tipp: Erlauben Sie Ihren Mitarbeitern generell keine Nebentätigkeit in Ihrer Branche.