Darf man Mitarbeiter in den Zwangsurlaub schicken?

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Am Ende bestimmt der Chef, wann Mitarbeiter ihren Urlaub nehmen. Das gilt auch, wenn der gesamte Betrieb Urlaub macht. Allerdings gibt es Einschränkungen, die Chefs beachten müssen.

Bei der Urlaubsplanung hat der Chef das letzte Wort. - © Creatix - Fotolia.com

Ein Handwerksunternehmer kann ohne weiteres Betriebsurlaub anordnen und den Betrieb aus organisatorischen Gründen oder auch wegen Arbeitsmangels beispielsweise für den kompletten August oder in der Zeit „zwischen den Jahren“ von Weihnachten bis zum 1. Januar schließen.

Während der Betriebsferien laufen wie beim normalen Urlaub auch Löhne und Gehälter sowie die Beiträge zur Sozialversicherung ohne Schicht-, Überstunden- und Akkordzulagen weiter.

Einschränkung: Die Mitarbeiter müssen über eine angemessene Zahl an Urlaubstagen frei verfügen können. Eine feste Grenze gibt es im Gesetz und in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zwar nicht. Drei Fünftel des Jahresurlaubs wurden jedoch vom Bundsarbeitsgericht schon für zulässig erachtet.