Checkliste Urlaubsplanung Mitarbeiter

Mit der richtigen Urlaubsplanung organisiert der Chef den möglichst reibungslosen Betriebsablauf und die Erholung seiner Mitarbeiter.

Zielgruppe: Unternehmer – Handwerksunternehmer – Personaler – Führungskräfte

Nutzen:
Die Checkliste hilft dabei, dass es in Ihrem Unternehmer möglichst wenig Stress mit der Urlaubsplanung der Mitarbeiter gibt.

Themenfeld: Betrieb – Management – Mitarbeiter

Rechtliche Hinweise zum Thema Urlaub: Gesetzlich stehen den Vollzeitmitarbeitern mindestens 24 Werktage Erholung im Jahr zu – so regelt es das Bundesurlaubsgesetz. In Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen sind dazu weitergehende Regelungen getroffen. Prinzipiell gilt aber: Der Chef muss die freien Tage vorher genehmigen. Nach Bundesurlaubsgesetz gilt: Die Gewährung und damit die Festlegung der Tage bestimmt grundsätzlich der Unternehmer (Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1).

Allerdings müssen Chefs die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen. Sie können die Genehmigung nur in bestimmten Fällen verweigern. Das kann der Fall sein, wenn
  • ein großer Auftrag pünktlich fertig werden muss,
  • der Krankenstand enorm hoch ist,
  • personelle Engpässe in Saisonzeiten bestehen,
  • plötzliche Produktionsnachfragen kommen.

Wichtig: Wollen mehrere Mitarbeiter auf einmal in Urlaub gehen, kommen die Belange junger Eltern mit schulpflichtigen Kindern sowie die älterer Arbeitnehmer vor dem engagierten Single.

Tipp: Sie brauchen nicht am gleichen Tag über den Urlaub zu entscheiden. Liegt der Antrag schriftlich vor, haben Sie sieben bis zehn Tage Bedenkzeit. Im Zweifel gilt der Antrag nach dieser Zeit als abgelehnt.
 
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  • Datum: 20. Januar 2021
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 84,75 kB
  • Quelle: hm
  • Seitenanzahl: 1

Beschreibung

Mit der richtigen Urlaubsplanung organisiert der Chef den möglichst reibungslosen Betriebsablauf und die Erholung seiner Mitarbeiter.

Zielgruppe: Unternehmer - Handwerksunternehmer - Personaler - Führungskräfte

Nutzen: Die Checkliste hilft dabei, dass es in Ihrem Unternehmer möglichst wenig Stress mit der Urlaubsplanung der Mitarbeiter gibt.

Themenfeld: Betrieb - Management - Mitarbeiter

Rechtliche Hinweise zum Thema Urlaub: Gesetzlich stehen den Vollzeitmitarbeitern mindestens 24 Werktage Erholung im Jahr zu – so regelt es das Bundesurlaubsgesetz. In Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen sind dazu weitergehende Regelungen getroffen. Prinzipiell gilt aber: Der Chef muss die freien Tage vorher genehmigen. Nach Bundesurlaubsgesetz gilt: Die Gewährung und damit die Festlegung der Tage bestimmt grundsätzlich der Unternehmer (Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1).

Allerdings müssen Chefs die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen. Sie können die Genehmigung nur in bestimmten Fällen verweigern. Das kann der Fall sein, wenn

  • ein großer Auftrag pünktlich fertig werden muss,
  • der Krankenstand enorm hoch ist,
  • personelle Engpässe in Saisonzeiten bestehen,
  • plötzliche Produktionsnachfragen kommen.

Wichtig: Wollen mehrere Mitarbeiter auf einmal in Urlaub gehen, kommen die Belange junger Eltern mit schulpflichtigen Kindern sowie die älterer Arbeitnehmer vor dem engagierten Single.

Tipp: Sie brauchen nicht am gleichen Tag über den Urlaub zu entscheiden. Liegt der Antrag schriftlich vor, haben Sie sieben bis zehn Tage Bedenkzeit. Im Zweifel gilt der Antrag nach dieser Zeit als abgelehnt.
 

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