Soziale Netzwerke: Unliebsame Posts und Kommentare entfernen lassen

Kann man Posts bei Facebook & Co. entfernen lassen? Was ist zu tun, wenn hier geschäftsschädigende Unwahrheiten oder Betriebsinterna verbreitet werden? Wenn es unerwünschte Kommentare auf Facebook gibt, die als rechtlicher Verstoß zu werten sind, kann der Inhaber eines Handwerkbetriebs unterschiedlich dagegen vorgehen.

Facebook
Wollen Handwerksunternehmer in den sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. seriös auftreten, müssen Sie auch den richtigen Umgangston beherrschen. - © kbuntu/Fotolia.com

Beiträge entfernen lassen

Einerseits stehen dem Chef bei Wettbewerbern und Mitarbeitern die rechtlichen Möglichkeiten von Urheber-, Wettbewerbs- und Arbeitsrecht offen, wenn die gegnerische Seite uneinsichtig ist. Andererseits gibt es auch bei den Netzwerken die Möglichkeit, Verstöße gegen deren Netiquetet und AGBs sofort zu melden. und so eien Löschung des Beitrags zu erreichen.

Wettbewerber/Mitarbeiter bitten, den Eintrag zu entfernen

Nett ist es natürlich, wenn nicht gleich der Anwalt eingeschaltet wird. Eine höfliche E-Mail bewirkt oft wahre Wunder und spart Geld und Nerven.

Löschung beim Facebook & Co, beantragen

Alle sozialen Netzwerke bieten eine Art Beschwerdestelle, bei der Verstöße zum Beispiel gegen das Urheberrecht gemeldet werden können. Oftmals geht das per Formular.

Anwalt einschalten

Bewegt sich nichts oder wurde im wiederholten Fall gegen die eigenen Rechte verstoßen, ist der Schritt zum Anwalt der richtige Weg.