E-Rechnung
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Seit November 2018 ist in Deutschland die sogenannte E-Rechnungsverordnung (ERechV) in Kraft. Sie setzt die EU-Richtlinie vom 11. März 2014 um, die öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu verpflichtet. Ziel ist die voll automatisierte Erstellung, Versendung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung einer Rechnung. In der Bundesrepublik ist hierfür der Datenaustauschstandard XRechnung eingeführt worden. Seit 27. November 2020 ist die Erstellung von Rechnungen in elektronischer Form vorgeschrieben. Wie das Prozedere genau funktioniert – und wie Chefs dabei auch von Steuerberatern und Branchen-Dienstleistern Unterstützung erhalten können, lesen Sie auf dieser Themenseite.