Arbeitsstättenverordnung: Fluchttür im Bürogebäude muss immer nach außen aufschlagen
Fluchttüren in Handwerksbetrieben müssen immer nach außen aufgehen. Grund dafür ist, dass ansonsten im Ernstfall Menschen nicht schnell genug ins Freie gelangen, weil sie aus Panik die Tür nicht aufbekommen oder sich eine Menschentraube bildet.
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