Betreiber von Aufzugsanlagen: Neue Fristen und Pflichten
Im Zuge der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten auch für Aufzüge neue Bestimmungen mit höheren Sicherheitsanforderungen. Für alle Aufzüge soll gemäß neuer Verordnung eine einheitliche Prüffrist von maximal zwei Jahren gelten.
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