Gabelstapler Berufsgenossenschaft gibt Tipps zum sicheren Einsatz

Zugehörige Themenseiten:
Arbeitsschutz und Gesundheit

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gibt in einer Infobroschüre 18 Tipps, wie Gabelstapler-Unfälle zu vermeiden sind. Wir haben die Kurzfassung für Sie.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat Kurztipps für Gabelstaplerfahrer neu aufgelegt. - © kupicoo/iStock

Die Broschüre ist für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM kostenfrei erhältlich. Andere Besteller zahlen 1,50 Euro zzgl. Versandkostenpauschale.

Die Last immer sorgfältig und hinten auf der Gabel aufnehmen, die Last beim Verfahren in möglichst tiefer Stellung halten, beim Fahren auf schrägen Fahrbahnen immer die Last bergan! Diese praktischen Tipps helfen, Gabelstapler-Unfälle zu vermeiden. 18 Hinweise bietet das neu aufgelegte Faltblatt "Wichtig für Gabelstaplerfahrer", kurz gefasst und anschaulich illustriert.

Hier sind die 18 Tipps kurz zusammengefasst:

  1. Von einem Gabelstaplerfahrer wird verlangt, dass er mindestens 18 Jahre alt, gut ausgebildet und zuverlässig ist. Er muss schriftlich mit der Führung des Gabelstaplers beauftragt sein.
  2. Damit der Gabelstapler nicht unbefugt benutzt wird, muss der Schlüssel beim Verlassen abgezogen werden. Nur der oder die zuständige Beschäftigte darf den Gabelstapler benutzen.
  3. Fahrerrückhalte-Einrichtungen müssen genutzt werden: Vor Fahrtbeginn Sicherheitsgurt anlegen oder Tür der Fahrerkabine schließen.
  4. Die Last immer sorgfältig und hinten auf der Gabel aufnehmen! Die Last darf nicht zu schwer sein. Nach der Lastaufnahme wird der Hubmast zum Verfahren nach hinten gekippt.
  5. Die Last wird beim Verfahren in möglichst tiefer Stellung gehalten und erst im Stillstand angehoben.
  6. Geschwindigkeit so einrichten, dass scharfes Bremsen nicht notwendig wird.
  7. In Kurven Geschwindigkeit reduzieren.
  8. Beim Fahren auf schrägen Fahrwegen gilt: Immer die Last bergan! Auf keinen Fall am Hang wenden!
  9. Zum Erreichen hoch gelegener Arbeitsplätze darf der Gabelstapler nur mit einer Arbeitsbühne benutzt werden. Die Arbeitsbühne muss sicher am Lastaufnahmemittel befestigt sein.
  10. Nur wenn ein Beifahrersitz vorhanden ist, ist das Mitfahren auf Gabelstaplern erlaubt.
  11. Es ist darauf zu achten, dass die zulässige Nutzlast nicht überschritten wird. Zu jedem Lastarm gehört eine maximal zulässige Nutzlast:Tragfähigkeits-Diagramm beachten!
  12. Für Rollen und Fässer Anbaugeräte benutzen.
  13. Nur die vorgesehenen Verkehrswege benutzen.
  14. Ladebrücken müssen stabil und gegen Verrutschen gesichert sein. Ladebrücken dürfen keine glatten Oberflächen aufweisen.
  15. An unübersichtlichen Stellen, wie Türen, Kreuzungen, langsam fahren und – wenn nötig – Warnzeichen geben.
  16. Auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen: Es ist immer damit zu rechnen, dass sich Fußgänger auf dem Fahrweg aufhalten. Dies gilt insbesondere beim Rückwärtsfahren.
  17. Keine Hindernisse für Kollegen aufbauen: Lasten nur an den dafür vorgesehenen Stellen absetzen. Die Lagerung von Lasten auf Verkehrswegen ist verboten!
  18. Geräte täglich überprüfen, technische Fehler melden. Prüfung durch Sachverständigen mindestens einmal jährlich.

Infos: www.bgetem.de

Die Broschüre bestellen können Sie hier