Baustelle: Handwerker muss selbst für seine Sicherheit sorgen

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Ein Handwerker stürzt bei Montagearbeiten vom Dach. Haftet der Bauherr aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn der Arbeitsbereich nicht ausreichend abgesichert war? Ein neues Urteil verneint diese Frage.

Höhenarbeitsplätze sind gefährdet.
Auch wenn der Bauherr grundsätzlich für die Sicherheit verantwortlich ist, muss ein Handwerker selbst auf sich aufpassen. - © Marco2811/Fotolia.com

Ein Elektriker verklagte seinen Auftraggeber auf 27.000 Euro Schmerzensgeld wegen schwerer Verletzungen, die er sich bei einem Sieben-Meter-Sturz zugezogen hatte. Er sollte eine Photovoltaik-Anlage auf einem Flachdach montieren. An dessen Rand gab es Lichtfelder aus transparentem Plastik, die nicht abgesichert waren. Der Elektriker trat bei den Arbeiten auf ein Lichtfeld, das Plastik brach, er stürzte in die darunter liegende Halle. Er warf dem Bauherren vor, der hätte keine Anweisung für die Absicherung der Lichtfelder gegeben.

Dagegen das Oberlandesgericht Hamm: Auch wenn der Bauherr grundsätzlich für die Sicherheit verantwortlich sei, könne er bei Einsatz eines Handwerkers davon ausgehen, dass dieser als Fachmann die Gefahren kenne und für die eigene Sicherheit sorgen könne (11 W 15/14). Den Bauherren trifft zwar eine Verkehrssicherungspflicht. Aber er muss deshalb nicht den Handwerker anweisen, die für seine Arbeiten notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Für Unfälle haftet er nicht.

Hinweis: Auf für den Handwerker nicht erkennbare Gefahrenquellen muss der Auftraggeber hinweisen.