Fördermittel Neues Förderprogramm: Bund fördert innovative Klimaschutz-Vorhaben im Gebäudebereich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet das Förderprogramm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich". Ausgewählte Pilotprojekte, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben, unterstützt der Bund mit einer Gesamtsumme von 50,6 Millionen Euro gefördert. Bauherren können ihre Projektskizzen bis 12. November 2024 einreichen.

Der Bund fördert Bau, Sanierung und Renovierung von Gebäuden, wenn das Vorhaben einen innovativen Beitrag zum Klimaschutz liefert.
Der Bund fördert Bau, Sanierung und Renovierung von Gebäuden, wenn das Vorhaben einen innovativen Beitrag zum Klimaschutz liefert. - © Lila Patel - stock.adobe.com

Die zunehmende Hitze auf der Erde ist eines der global wichtigsten Themen. Die Jahres-Durchschnittstemperatur in Deutschland stieg von 2007 mit 9,9 Grad Celsius auf 10,6 Grad im Jahr 2023. Und der August 2024 rangiert unter den fünf wärmsten seit 1881, meldet der Deutsche Wetterdienst.

Großer Treiber der klimaschädlichen CO₂-Emissionen sind die Gebäude: Das Umweltbundesamt teilt mit, dass sie in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs ausmachen und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen verursachen. Für den Bund Grund genug, um Innovationen, die diese Zahlen senken können, mit Fördergeldern zu unterstützen. Das Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich" ist dafür konzipiert worden.

Was der Bund mit dem Förderprogramm fördern möchte

Das Förderprogramm ist für Gebäudeprojekte gedacht, die "neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben", heißt es im Programm. Zu den Vergabekriterien gehört auch, dass die Projekte "eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung haben und der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis einen hohen Stellenwert" habe. Zudem sollen Forschungseinrichtungen die Projekte wissenschaftlich begleiten.

Förderfähig sind die Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens mit herausragendem Innovationspotential ab einem Gesamtprojektvolumen von 2,5 Millionen Euro.

Der Bund fördert, was umsetzbare Erkenntnis bringt

Mit der Förderung von Pilotprojekten sollen möglichst viele Erkenntnisse hinsichtlich der Planung und Umsetzung von innovativen Vorhaben gewonnen und in die Breite getragen werden. Daher werden Projekte in verschiedenen Umsetzungsphasen gefördert, um mit dem jeweiligen Stadium einhergehende Best Practice und Handlungsoptionen aufzeigen zu können.

Die Förderung wird daher in zwei Kategorien vergeben. erstens in der Förderkategorie A – Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung. Hier geht es um Vorhaben in frühen Planungsphasen, bei denen der Innovationstransfer (Überführung von neuen Erkenntnissen und Ansätzen aus der Forschung in die Planung) sowie die wissenschaftliche Begleitung im Fokus stehen. In der Förderkategorie B – Bauliche Umsetzung und Erprobung unterstützt das Programm "die experimentelle, bauliche Umsetzung von innovativen Ansätzen". Auch hier ist eine wissenschaftliche Begleitung notwendig.

Das Förderprogramm weißt eine Liste für beispielhafte Projekte aus:

  • Steigerung der Effizienz und Effektivität bei Planung, Herstellung, Bauausführung und/oder Betrieb (z.B. Serielle Sanierung, Digitalisierung von Planungs-, Fertigungs- und Baumaßnahmen usw.).


  • Einbindung innovativer Energiekonzepte (z.B. Sektorenkopplung, Quartierslösungen usw.).


  • Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und/oder Bauprodukten, welche einen geringeren CO2-Fußabdruck haben als herkömmliche Baustoffe oder Bauprodukte (z.B. durch den erheblichen Einsatz von Materialen aus Sekundärrohstoffen und/oder nachwachsenden Rohstoffen, den Einsatz von wiederverwendeten oder wiederverwendbaren Bauteilen und Materialien usw.).


  • kreislaufgerechter Rückbau baulicher Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen (z.B. die kreislaufgerechte Sortierung von Bauteilen und/oder Materialien und deren Erhaltung/Lagerung für die Wiederverwendung usw.).


  • möglichst emissionsfreie und abfallfreie Baustelle (z.B. den Einsatz von KI oder Robotik, die den Ressourceneinsatz und/oder den CO2-Fußabdruck auf der Baustelle verringern sowie Maßnahmen für den Bodenschutz usw.).


  • Suffizienz-Strategien (z.B. Low-Tech Maßnahmen, wie der geringere Einsatz von Gebäudetechnik, geringer Flächenverbrauch, Mehrfachnutzung usw.).


  • Erhöhung der Resilienz von Gebäuden und Erhöhung der Biodiversität (z.B. geringer Versiegelungsgrad, lokales Wassermanagement, Erhalt und Förderung natürlicher Kreisläufe, der Verbesserung des Mikroklimas, naturnahe Gestaltung usw.)

Auch das Handwerk kann auf Förderprogramm-Basis Anträge stellen

"Die Fördermaßnahme richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen", ist die klare Vorgabe des Programms. Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen können ihre Bau- oder Sanierungsvorhaben fördern lassen. Dabei soll der Bauherr die Federführung haben und die Forschenden sollen die wissenschaftliche Begleitung durchführen.

Die Höhe der Förderung durch den Bund

Die Projekte werden mit bis zu 25 Prozent der zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben unterstützt. Dies sind alle Ausgaben, die zur Durchführung der innovativen Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums notwendig sind. Das heißt: Bauherren sollten die Bewilligung der Fördergelder abwarten, bevor sie mit ihrem Vorhaben beginnen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie unter Fragen und Antworten.

Wer an anderer Stelle bereits Fördermittel für sein Projekt erhält, kann die Förderung aus diesem Topf dennoch beantragen. Allerdings muss der Zuwendungsempfänger dann einen Eigenmittelbeitrag von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.

Alle notwendigen Informationen und Fristen zum Förderprogramm:

Das Programm wird im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau umgesetzt. Bei der Umsetzung kooperiert das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR mit der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA).

Für Fragen zum Programm  hat die Bundesstiftung Bauakademie eine Hotline 0049-30-9940596-11 und die E-Mail-Adresse innovation@bundesstiftung-bauakademie.de eingerichtet. Am 27.09.2024 um 10 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung statt, an der die Verantwortlichen in der Bauakademie Fragen zum Programm und zur Antragstellung beantworten.

Wer bereits eine Projektskizze hat, muss für die Einreichung das bereitgestellte Antragsformular verwenden. Das ausgefüllte Antragsformular sowie alle Anhänge gehen digital per E-Mail direkt an innovation@bundesstiftung-bauakdemie.de. Die Projektskizzen müssen Antragsteller bis spätestens 12.11.2024, 23:59 Uhr eingehen. Unter Häufig gestellte Fragen finden Interessierte weitere Hinweise zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektskizze.

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